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71. DJT: Umfassende Reformen im Familienrecht gefordert

- Redaktionsmeldungen

Zusammenfassung der Beschlüsse der familienrechtlichen Abteilung

Am Freitag endete der 71. Deutsche Juristentag in Essen. Dieser hatte erstmals nach acht Jahren wieder eine familienrechtliche Abteilung, deren Vorträge sich bei den Teilnehmenden großer Beliebtheit erfreuten. Mehr als 300 Personen seien bisweilen anwesend gewesen, so Vorsitzende Prof. Dr. Nina Dethloff in ihren Schlussworten. Diskutiert wurden die Herausforderungen, die moderne Familienformen mit sich bringen, und wie die traditionellen rechtlichen Strukturen zukunftsfähig gemacht werden könnten. Die wichtigsten Beschlüsse zum Familienrecht hat famrz.de für Sie zusammengefasst – die vollständigen Reformvorschläge des 71. DJT können Sie als PDF abrufen.

Künstliche Befruchtung mittels Samenspende

Die Abstimmenden der Abteilung Familienrecht waren mehrheitlich der Meinung, dass das Eltern-Kind-Verhältnis bei künstlicher Befruchtung einer weiteren Absicherung bedarf. Wird ein Kind zum Beispiel durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt, so soll es künftig abstammungsrechtlich der Person zugeordnet werden, die in diese eingewilligt hat. Nichtsdestotrotz soll dieses Kind auch die Möglichkeit haben, seine genetische Abstammung zu erfahren. Zu diesem Zwecke sollen die persönlichen Daten des Keimzellenspenders in einem zentralen staatlichen Register dokumentiert werden.

Für den Samenspender stellen die Beschlüsse der Abteilung Familienrecht Rechtssicherheit her: Dieser soll nicht als rechtlicher Vater des Kindes gerichtlich festgestellt werden können – zumindest, wenn eine offizielle Samenspende vorliegt. Anders gestaltet sich die Sachlage, wenn eine private Spende durchgeführt wurde.

Gleichgeschlechtliche Elternschaft

Mehrheitlich stimmte die Abteilung für eine rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Abstammungs- und Adoptionsrecht. So sollen zum Beispiel eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption haben und die lesbische Partnerin der Geburtsmutter bereits bei Geburt die rechtliche Elternschaft erlangen können. Abgelehnt wurde hingegen der Vorschlag, die rechtliche Elternschaft auch für mehr als zwei Personen anzuerkennen.

Leihmutterschaft, Patchwork- und Pflegefamilien, Adoption

Angenommen wurde der Vorschlag, eine im Ausland nach den dort geltenden Regeln legal durchgeführte Leihmutterschaft auch im Inland zu akzeptieren. Hierfür seien entweder im deutschen Internationalen Privat- und Verfahrensrecht oder im deutschen Sachrecht geeignete Mechanismen zu entwickeln. Auch die Rechte von Pflegeeltern sollten – vor allem bei bereits länger andauernden Pflegeverhältnissen – gestärkt werden, zum Beispiel indem diese umfassendere Entscheidungs- und Vertretungskompetenzen erhalten.

Des Weiteren sprach sich die Mehrheit der Abstimmenden für eine Erweiterung der Rechte von Stiefelternteilen aus. Die Übertragung eines Mitsorgerechts an diese soll künftig möglich werden. Adoptionen sollten, so das Votum der Mehrheit, in Zukunft unabhängig vom Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich sein.

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