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40. Jubiläum des Haager Kindesentführungsübereinkommens

- Redaktionsmeldungen

Übereinkommen mit rund 100 Vertragsstaaten weltweit

Gestern, den 25.10.2020, feierte das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) 40. Jubiläum. Das HKÜ wurde am 25.10.1980 ins Leben gerufen, mittlerweile sind rund 100 Vertragsstaaten weltweit beigetreten. Damit ist das HKÜ eines der erfolgreichsten Übereinkommen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (HCCH). In Deutschland ist das HKÜ am 1.12.2020 seit 30 Jahren in Kraft.

Ziel des HKÜ ist es, das entführte Kind so schnell wie möglich in den Staat des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts zurückzuführen. So sind Vertragsstaaten verpflichtet, bei internationalen Kindesentführungen innerhalb von sechs Wochen eine Rückführung anzuordnen.

 

Aktuelle Herausforderungen

Angesichts der Corona-Pandemie stehen die Vertragsparteien vor großen Herausforderungen. Deshalb hat das Ständige Büro der Haager Konferenz eine Handreichung zur wirksamen Anwendung des HKÜ in Zeiten von COVID-19 veröffentlicht.

Auch auf der Website Conflictoflaws.net wurden Beiträge zu familienrechtlichen Implikationen der Pandemie in Bezug auf das HKÜ veröffentlicht. Daneben wird auf der Website noch auf weitere Herausforderungen aufmerksam gemacht, wie beispielsweise hinsichtlich des Brexits und des neuen Rechtsrahmens des Vereinigten Königreichs. Auch die Anwendung von Artikel 13 I b des HKÜ kann die Vertragsparteien vor Herausforderungen stellen.

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