Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

40 Jahre Eherechtsgesetz: Die FamRZ blickt zurück

- Redaktionsmeldungen

Kostenlos FamRZ-Abhandlungen zum Eherecht downloaden!

Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts wird 40 Jahre alt! Am 1.7.1977 trat es in Kraft und ist rückblickend eines der Reformwerke, das unser Familienrecht am nachhaltigsten prägte. Das 1. Eherechtsgesetz beeinflusste gleichermaßen die familienrechtliche Szenerie, Gerichte und die öffentliche Wahrnehmung des Familienrechts. Durch den unheimlichen Informationsbedarf, der durch die Reform ausgelöst wurde, startete nicht zuletzt auch die FamRZ in den 70er Jahren ihren Aufstieg und verdoppelte binnen kürzester Zeit ihre Bezieherzahlen.

Modernisierungsdruck trieb Eherechtsreform voran

1977 war die Zeit reif für Reformen: Die Studentenbewegungen der 1968er Jahre und die u.a. dadurch ausgelöste Aufbruchstimmung der späten 1960er und 1970er Jahre bereiteten den Boden für ein neues Eherecht. Im April 1973 legte die Regierung einen Entwurf vor, der 1975 im Bundestag beschlossen wurde. Die Änderungswünsche des Bundesrates, unter anderem die Forderung nach einer Abdingbarkeit des Versorgungsausgleichs und eine Erweiterung bei der Härtescheidung, wurden im Januar 1976 eingebracht. Von Bundestag und Bundesrat angenommen wurde der anschließend gefundene Kompromiss im April.

Zentrale Inhalte der Reform von 1977 waren

  • die Umgestaltung des Scheidungsrechts
  • die Anpassung des Unterhaltsrechts und die Einführung des Versorgungsausgleichs
  • die Neuregelung des Namensrechts
  • Änderungen im Sorgerecht
  • die Schaffung von Familiengerichten
  • die Neugestaltung des Adoptionsgesetzes.

Das Eherecht lebt

Die hitzigen Diskussionen um die Reform blieben nicht aus – v.a. um das Namensrecht wurde gerungen. Aber auch die Neugestaltung des Scheidungsrechts erregte die Gemüter. Kritisiert wurden die Neuerungen nicht nur von der katholischen Kirche, sondern auch von Teilen der wissenschaftlichen Literatur und der Presse. Fachverbände, wie zum Beispiel der Deutsche Richterbund, reagierten hingegen überwiegend positiv auf das neue Gesetz.

Zum Anlass des 40-jährigen Jubiläums erscheint in Heft 13 der FamRZ, das ab 1.7. erhältlich ist, ein Artikel von Prof. Dr. Andreas Roth. Dieser blickt auf die letzten 4 Jahrzehnte zurück und beschäftigt sich ausführlich mit den Inhalten sowie den Auswirkungen des Gesetzes. Der Autor geht aber auch auf die zahlreichen Reformbemühungen der letzten 40 Jahre ein und fasst zusammen: Es ist „absehbar, dass ein Ende unabsehbar ist.“

Anlässlich des Jubiläumsjahres für das Familienrecht stellen wir für Sie eine Reihe von Artikeln zur Eherechtsreform zur Verfügung, die in den letzten Jahr(zehnt)en in der FamRZ erschienen. Klicken Sie einfach auf die Titel und laden Sie die Aufsätze kostenlos herunter:

Zurück