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2017 – ein Jubiläumsjahr für das Familienrecht

- Redaktionsmeldungen

Prof. Dieter Schwab blickt auf 40 Jahre Eherechtsgesetz zurück

Morgen beginnt das Jahr 2017 – ein Jubiläumsjahr für das Familienrecht. Denn am 1. Juli 1977 trat das „Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts“ in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Dies leitete, so FamRZ-Hauptschriftleiter und -Herausgeber Prof. Dr. Dieter Schwab, einen folgenreichen Umbruch des Familienrechts ein. In seinem Artikel in FamRZ 2017, Heft 1, lässt er diesen Revue passieren.

1. EheRG veränderte das Familienrecht nachhaltig

Die Bedeutung der Reform sei den Zeitgenossen der Entstehungszeit durchaus bewusst gewesen, so Schwab. Kein Wunder also, dass sie zu hitzigen Diskussionen führte. Noch am wenigsten streitig sei dabei Mitte der 70er die konsequente Durchführung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Familie gewesen. Stattdessen habe vor allem die Neugestaltung des Scheidungsrechts die Gemüter erregt. Offenbar so sehr, dass das Kindschaftsrecht gleich gar kein zentrales Thema des 1. EheRG wurde. „Die Scheidungsproblematik hatte offenbar die Reformkräfte zu stark gebunden,“ vermutet Schwab und zeigt sich erstaunt, „dass selbst das elterliche Sorgerecht bei Scheidung und das Umgangsrecht keine besondere Aufmerksamkeit der Gesetzesschöpfer fanden.“

Mit einer erstaunlichen partei- und koalitionsbergreifenden Mehrheit wurde das Gesetz letztlich im Parlament und ebenso im Bundesrat beschlossen. „Man kann daraus ermessen, dass ein beträchtlicher Modernisierungsdruck die Reform vorantrieb, ihr wollten sich letztlich nur wenige verschließen,“ schreibt Schwab. Er führt weiter aus, wie umfassend das 1. EheRG im Anschluss

  • die familienrechtliche Szenerie
  • die Gerichte
  • den Stellenwert und die öffentliche Wahrnehmung des Familienrechts

veränderte.

500 Jahre Reformation und Familienrecht

Am Ende seines Artikels schlägt Prof. Schwab den Bogen zum 500-jährigen Jubiläum des Anbruchs der Reformation: denn auch dieses habe mit dem Familienrecht zu tun. Die religiösen Bewegungen des 16. Und 17. Jahrhunderts hätten insbesondere das Eherecht verändert. „Zwar steht davon noch nichts in den 95 Thesen, die Martin Luther am 31. Oktober 1517 an der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen haben soll. Doch entfaltete er – der Häresie angeklagt – alsbald seine umfassende Theologie, die auch Ehe und Familie einbezog.“

Wenn Sie den ganzen Artikel zum Jubiläumsjahr des Familienrechts lesen möchten, können Sie dies online oder im Heft mit einem Abonnement der FamRZ. Das Heft 1 des Jahres 2017 erscheint morgen, am 1. Januar 2017.

Für unsere aufmerksamen famrz.de-Besucher stellen wir exklusiv zum Jahreswechsel und zum Start des "Jubiläumsjahres für das Familienrecht" einen 40 Jahre alten Beitrag von FamRZ-Begründer Friedrich Wilhelm Bosch zur Verfügung. 1977 schrieb er in Heft 09/10 der FamRZ über "Die Neuordnung des Eherechts ab 1. Juli 1977". Rufen Sie den Artikel hier kostenlos als PDF ab - wir wünschen Ihnen noch schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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