Kostenloser Artikel in der ZEuP für FamRZ-Leser
Anlässlich des 200. Geburtstags von Gottlieb Planck wurde am 23.5.2024 in der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) ein Artikel von Prof. Dr. Elisabeth Koch veröffentlicht, in dem auch Plancks legislatorisches Wirken für ein einheitliches Familienrecht in Deutschland und sein Verhältnis zur Frauenbewegung gewürdigt wird. Über famrz.de erhalten Sie für kurze Zeit kostenlosen Zugang zu diesem Artikel:
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Der „Vater des BGB“ prägte das Familienrecht nachhaltig
Gottlieb Planck war ein exzellenter Jurist und engagierter liberaler Politiker, der das deutsche Familienrecht nachhaltig geprägt hat. In entscheidenden Positionen wirkte er an der Herstellung der nationalen Einheit Deutschlands und der Schaffung eines reichseinheitlich geltenden Rechts mit. Die tragende Rolle, die er bei der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich spielte, brachte ihm den Titel „Vater des BGB“ ein. Politisch trat Planck für die Ziele der 1848er Revolution ein. In beeindruckender Geradlinigkeit und Konsequenz nahm er die deshalb gegen ihn verhängten obrigkeitlichen Sanktionen und Schikanen hin und ließ sich von ihnen weder einschüchtern noch beirren.
Elisabeth Koch fasst in ihrem Artikel den Werdegang von Gottlieb Planck zusammen und stellt sein legislatorisches Wirken als Redaktor in der ersten BGB-Kommission sowie als Generalreferent in der zweiten BGB-Kommission dar. Sie geht auf sein Verhältnis zur Frauenrechtsbewegung ein und schildert die Konflikte mit Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker Otto Von Giercke.
Symposium zu Planck in Göttingen
Den 200. Geburtstag von Gottlieb Planck würdigt auch ein Symposium, das die Göttinger Familienrechtler*innen am 28.6.2024 zusammen mit der Rechtswissenschaftlichen Gesellschaft Göttingen e.V. veranstalten. Unter anderem soll dort die Frage gestellt werden: Sind die von Planck konzipierten Grundstrukturen des Familienrechts nach wie vor tragfähig? Weitere Informationen zum Symposium finden Sie auf der Homepage des Göttinger Familienrechts.