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§ 13 FamFG – Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über Akteneinsichtsgesuche Dritter

- Redaktionsmeldungen

Artikel von Ronny Müller in FamRZ 2021, Heft 7

In Heft 7 der FamRZ erscheint der Beitrag „§ 13 FamFG – Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über Akteneinsichtsgesuche Dritter“ von Richter am KG Ronny Müller. Heft 7 erscheint am 1.4.2021, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Unklare Lage seit In-Kreft-Treten des FamFG

Unter dem Regime des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FGG – bestand kein Streit darüber, dass die Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche von an einem Verfahren nicht beteiligten Personen dem Richter bzw. dem Rechtspfleger oblag und dagegen mit der Beschwerde vorgegangen werden konnte. Nach In-Kraft- Treten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG – ist dies von den Gerichten überwiegend nicht weiter in Frage gestellt worden. In jüngster Zeit haben sich aber verschiedene Oberlandesgerichte damit auseinandergesetzt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

Es geht darum, ob es sich bei der Entscheidung um einen Justizverwaltungsakt oder einen Akt der Rechtsprechung handelt. Im ersteren Fall hätte dessen Rechtmäßigkeit das Oberlandesgericht auf Antrag im Verfahren nach § 23 EGGVG zu klären. Im zweiten Fall müsste dies das Beschwerdegericht nach §§ 58 ff. FamFG nachprüfen. Der Artikel von Ronny Müller beschäftigt sich mit dieser Thematik.

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