Jubiläumsjahr 2022
In diesem Jahr jährt sich ein besonderes Ereignis: 1922 trat das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ vom 11.7.1922 (RGBl 1922 I 573) in Kraft. Vor 100 Jahren wurde es damit auch Frauen möglich, beide juristische Staatsexamina abzulegen und juristische Berufe auszuüben. Zuvor durften Frauen in Deutschland zwar Jura studieren. Sie schlossen ihr Studium jedoch in der Regel mit einer Promotion ab.
Gegen das neue Gesetz gab es damals großen Widerstand – u.a. von den Ländern sowie von Seiten des Deutschen Richterbundes und des Deutschen Anwaltvereins. Der DAV ließ im Januar 1922 noch auf seiner 14. Vertreterversammlung öffentlich verlauten:
Die Frau eignet sich nicht zur Rechtsanwaltschaft oder zum Richteramt, ihre Zulassung würde daher zur Schädigung der Rechtspflege führen und ist aus diesem Grund abzulehnen.
Letztlich konnte die Neuregelung aber niemand verhindern – auch dank enormer Anstrengungen neu gegründeter Vereinigungen von Frauen wie dem Deutschen Juristinnenverein, das Vorbild für den heutigen Deutschen Juristinnenbund (DJB).
Seit den 70er Jahren steigt der Frauenanteil
In der Zwischenzeit ist viel passiert: Schon wenige Jahre nach Inkrafttreten des „Gesetzes über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ begann in der NS-Zeit ab 1933 eine neue Phase der Diskriminierung weiblicher Juristinnen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren Frauen in juristischen Berufen selten zu finden – auch aufgrund familien- und beamtenrechtlicher Vorschriften, die den Zugang weiter behinderten (s. dazu auch FamRZ-Podcast, Folge 8: Von der Ehe zur Verantwortungsgemeinschaft). Ein deutlicher Anstieg des Frauenanteils ist erst seit den 70er Jahren zu verzeichnen.
In vielen Bereichen haben die Frauen seitdem aufgeholt: der Anteil der weiblichen Studierenden ist in der Rechtswissenschaft sogar höher als der der männlichen Studierenden. Innerhalb der Richterschaft besetzen die Juristinnen etwa die Hälfte aller Positionen, in manchen Bereichen sogar mehr. Unterrepräsentiert sind die Juristinnen heute noch in der Anwaltschaft: 2022 sind nur 36,27 % der zugelassenen Anwälte weiblich. Besonders markant ist der niedrige Anteil an Juristinnen in der Wissenschaft: Besonders in höheren Positionen befinden sich vorwiegend Männer.
Veranstaltungsprogramm anlässlich des Jubiläums
Der Deutsche Juristinnenbund hat anlässlich dieses Jubiläums zusammen mit dem Bundesjustizministerium eine Kampagne ins Leben gerufen. Im Herbst finden noch einige Vorträge und Diskussionsrunden aus der Veranstaltungsreihe statt. Weitere Infos erhalten Sie auf der Website des DJB.