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10 Jahre FamFG

Gesetz trat zum 1.9.2009 in Kraft

Das FamFG, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ist 10 Jahre alt: Zum 1.9.2009 trat es in Kraft. Es war als Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) Teil eines umfassenden Gesetzespakets. Sein zentrales Ziel war eine grundlegende Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens. Es sollte künftig den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden und nach Inhalt, Aufbau und Sprache auch für Laien verständlich sein.

 

Mehr Struktur, klare Sprache, konfliktlösende Elemente

In der neuen FamRZ (Heft 17) führt Direktor des AmtsG Andreas Frank aus, welche wesentlichen Neuerungen das FamFG enthält. Demnach sei laut Frank die klarere und zusammenhängende Strukturierung der Verfahrensordnung definitiv eine der Stärken des Gesetzes. Weiterhin enthalte es Ausführungen zur rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Verfahrens, also zur

  • Definition der Verfahrensbeteiligten und ihrer Rechte,
  • Rechtsmittelvorschriften,
  • Klare Regeln über die Beweisaufnahme,
  • Vertretungszwang in allen Ehe- und Familienstreitsachen.

Das FamFG stärke zudem konfliktlösende Elemente, z.B. die Pflicht des Gerichts, bestimmte Kindschaftssachen besonders beschleunigt zu betreiben. Auch die anwenderfreundliche Sprache war ein wichtiges Ziel des FamFG sowie die Erweiterung der Zuständigkeitsbereiche der Familiengerichte („Großes Familiengericht“). Frank zeigt in seinem Artikel auch wesentliche Änderungen des FamFG seit Inkrafttreten auf. Er weist zudem auf laufende Debatten zu Aspekten des FamFG hin und gibt einen Ausblick in die Zukunft.

 

FGG-Reform wurde kürzlich evaluiert

Im Auftrag des BMJV fand im letzten Jahr eine aufwändige Evaluierung der FGG-Reform unter Leitung von Ekert und Heiderhoff statt. Diese zieht eine erste Zwischenbilanz und zeigt, dass insbesondere folgende Ziele erreicht wurden:

  • der Ausbau des lückenhaften FGG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung;
  • die weitergehende rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens;
  • die bessere Koordinierung mit anderen Verfahrensordnungen;
  • ein anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau sowie eine moderne Gesetzessprache und
  • die Stärkung konfliktvermeidender und konfliktlösender Elemente im familiengerichtlichen Verfahren.

 

Auch neues VersAusglG feiert Geburtstag

Zum 1.1.2009 trat übrigens nicht nur das neue FamFG in Kraft. Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs schuf im selben Jahr ein neues Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das ebenfalls seit diesem Datum gilt.

Zum Weiterlesen:

Rechtsprechungsübersicht zum FamFG im Jahr 2018 - Beitrag von Martin Streicher in Heft 8/2019

Fachkonferenz zur Studie „Evaluierung der FGG-Reform“ - Expertinnen und Experten diskutieren Ergebnisse

FamRZ-Buch 29 „Das familiengerichtliche Verfahren“ von Schlünder/Nickel

FamRZ-Newsletter 9/2018: Evaluierung der FGG-Reform (Gottwald)

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