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Übersicht: Reform des Sorge- und Umgangsrechts

- Redaktionsmeldungen

Informationen und Links zum Eckpunktepapier des BMJ

Mitte Januar hat das BMJ die Eckpunkte zu einer Reform des Kindschaftsrechts bekannt gegeben. Seit der letzten großen Reform des Kindschaftsrechts von 1997 sind fast 30 Jahre vergangen. Die zwischenzeitlichen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen machen eine erneute Reform nötig – darüber sind sich Literatur, Praxis und Politik seit Langem einig. Wir zeichnen für Sie wichtige Entwicklungen auf dem Weg zum nun vorgelegten Eckpunktepapier nach und haben nützliche Links für Sie gesammelt.

 

Reform seit 2018 im Gespräch

Im Februar 2018 zeigte Stephan Hammer in der FamRZ erstmals auf, wie eine Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts konkret aussehen könnte. Mit dem Thema „Gemeinsam getragene Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung - Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht?“ befasste sich dann auch die Abteilung Familienrecht beim 72. Deutschen Juristentag im Herbst 2018. Das Gutachten zum Thema verfasste Prof. Dr. Eva Schumann. Die Beschlüsse brachten „sämtlich zum Ausdruck, dass das Recht der Realität von Trennungsfamilien stärker Rechnung tragen muss und in allen Rechtsbereichen klare gesetzliche Regelungen für verschiedene Betreuungsformen zu schaffen sind,“ so die Abteilungsvorsitzende Nina Dethloff im Anschluss an den DJT.

 

Arbeitsgruppe verständigte sich 2019 auf Thesen

Im April 2018 setzte das BMJV eine interne Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ ein, die sich schließlich 2019 auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigte.

Ein weiterer Artikel von Stephan Hammer in FamRZ 2021, Heft 12, zeichnet die wesentlichen Entwicklungslinien seit den letzten beiden großen Reformen des Sorgerechts 1979 und 1997 nach und zeigt aktuelle Entwicklungen und mögliche Weiterentwicklungsansätze für die Zukunft auf. Eine erste Einordnung und Bewertung der Reformvorschläge durch Thomas Kischkel und Ulrike Sachenbacher lesen Sie in FamRZ 2024, Heft 6, der FamRZ (erscheint am 15.3.2024). Sie möchten diesen Artikel nicht verpassen? Abonnieren Sie den FamRZ-Newsletter!

 

Sorge- und Umgansrecht in der FamRZ

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Artikeln zum Sorge- und Umgangsrecht, die in den letzten Jahren in der FamRZ erschienen sind. Weitere Artikel finden Sie in den Übersichten zum Abstammungsrecht, zum Unterhaltsrecht sowie zum Wechselmodell.

Yves Döll, Rechtsprechungsübersicht zum Recht der elterlichen Sorge und des Umgangs, FamRZ 2023, 1169 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Birgit Hoffmann, Sorgerechtsvollmachten zwischen Eltern im familiengerichtlichen Verfahren nach der Entscheidung des BGH v. 29.4.2020 – XII ZB 112/19, FamRZ 2023, 1921 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Alexander Schwonberg, Vertretungsrecht bei symmetrischer Betreuung, FamRZ 2024, 85 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Torsten Obermann, Gerichtliche Umgangsregelung – von Amts wegen oder nur auf Antrag?, FamRZ 2023, 409 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Wolfgang Keuter, Vaterschaftsfeststellungsantrag des potenziellen Erzeugers nach Adoption, FamRZ 2023, 91 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Stephan Hammer, Anhörung des Kindes durch das Beschwerdegericht in Verfahren betreffend die Aufhebung kindesschutzrechtlicher Maßnahmen gemäß § 1696 Abs. 2 und 3 BGB, FamRZ 2022, 1581 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Ulrich Rake, Elterliche Sorge und Umgang im Zeichen der Corona-Pandemie, FamRZ 2022, 1078 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Wolfgang Keuter, Der Umgangspfleger als Umgangsbegleiter – ein Dauerthema, FamRZ 2022, 581 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Anja Amend-Traut, Sorgerechtsvollmachen, FamRZ 2020, 805 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Petra Volke, Der unbefristete Umgangsausschluss bei getrenntlebenden Eltern in der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGHMR, FamRZ 2020, 10 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Birgit Schäder, Sorgerechtliche Maßnahmen bei Umgangsvereitelung, FamRZ 2019, 1672 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

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