Beitrag von Klaus Weil in Heft 8
In Heft 8 der FamRZ wird der Beitrag „Übergangene Anrechte im Versorgungsausgleich“ von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Klaus Weil veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:
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Schäden im Versorgungsausgleich begrenzen
Wird in einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein existierendes Anrecht nicht berücksichtigt, weil es nicht angegeben oder vom Gericht übersehen wurde, sieht der BGH darin keine bewusste Teilentscheidung. Die Rechtskraft der Entscheidung bezieht sich daher auch auf die Tatsache, dass sonstige Anrechte nicht vorhanden sind. Damit können in der Ausgangsentscheidung übergangene Anrechte nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Dies kann für die betroffenen Beteiligten zu existenziellen Notlagen führen.
Bis zur notwendigen Gesetzesänderung sind die beteiligten Eheleute darauf beschränkt, alle Möglichkeiten im Rahmen des anhängigen Versorgungsausgleichsverfahrens auszunutzen. Im Beitrag stellt Klaus Weil auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage dar, welche Möglichkeiten die Beteiligten haben, den Schaden möglichst einzugrenzen.