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Überbrückungshilfe für Studierende

BMBF stellt Hilfspaket für Studierende in Notlage bereit

Um Studierende, die infolge der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen, stellt das BMBF ein Hilfspaket für Studierende bereit. Dieses beinhaltet sowohl Anpassungen zum BAföG als auch eine Überbrückungshilfe, bestehend aus KfW-Studienkredit sowie nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

Ursprünglich waren die nicht rückzahlbaren Zuschüsse lediglich für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen, nun hat das BMBF die Überbrückungshilfe jedoch verlängert. Betroffene Studierende können diese auch im September bei ihrem Studierendenwerk beantragen.

 

Anpassungen im BAföG

BAföG-Geförderte können einen Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum stellen, wenn ihre Eltern pandemiebedingt weniger verdienen. Auch die Anrechnungsregeln im BAföG wurden angepasst: Wer während der Corona-Krise in systemrelevanten Branchen arbeitet, behält die volle BAföG-Förderung.

 

Überbrückungshilfe mit KfW-Studienkredit und Zuschüssen

Zusätzlich wurde für Studierende eine Überbrückungshilfe geschaffen, die aus dem KfW-Studienkredit sowie nicht rückzahlbaren Zuschüssen besteht. Bereits seit Mai bis Ende März 2021 ist der KfW-Studienkredit für alle zinslos gestellt. Seit Juni können außerdem auch ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragen.

Daneben können Studierende, die coronabedingt unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bei ihrem Studierendenwerk beantragen. Anträge können ab Dienstag, den 16.6.2020 in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Portal gestellt werden. Studierende können so einen Zuschuss zwischen 100 und 500 Euro in den Monaten Juni, Juli, August und September 2020 erhalten. Dabei ist für jeden Monat ein neuer Antrag nötig. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, sowohl aus dem In- als auch Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Das BMBF bündelt ab sofort auf seiner Website wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe für Studierende. Beantwortet werden häufig gestellte Fragen wie z. B.

  • Wie kann der Antrag gestellt werden?
  • Was muss ich nachweisen? Welche Unterlagen muss ich einreichen?
  • Bis wann muss mein Antrag gestellt sein?
  • Ich absolviere ein Fernstudium/Zweitstudium – bin ich antragsberechtigt?

und viele weitere mehr.

 

Quelle: Pressemitteilung 078/2020 und 111/2020 des BMBF

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