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Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt

- Redaktionsmeldungen

Expertise des DIJuF veröffentlicht

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat die Expertise „Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern“ veröffentlicht. Die Publikation entstand im Zeitraum von August 2017 bis April 2018 im Auftrag von S.I.G.N.A.L. e. V. – Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt e. V. Finanziert wurde die Expertise vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin.

 

Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen ist entscheidend

Die Expertise untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige, die sexuelle Gewalt erlitten haben, auch ohne Einbezug ihrer Eltern medizinisch versorgt werden und das Angebot einer vertraulichen Sicherung von Spuren erhalten können. Entscheidend ist – so das Ergebnis der Expertise – die Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Minderjährigen in Bezug auf die konkrete Maßnahme. Weiterhin geht die Veröffentlichung der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen andere Akteure – insbesondere die Eltern und das Jugendamt – einbezogen werden dürfen oder müssen, wenn sich ein Kind oder ein Jugendlicher nach sexueller Gewalt an eine Klinik bzw. einen niedergelassenen Arzt wendet.

Thema sind darüber hinaus die Hilfemöglichkeiten und -grenzen durch die Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die (Erst-)Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt. Die Expertise beschäftigt sich ebenfalls mit einer möglichen zivilrechtlichen Haftung bzw. strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn Ärzte die Behandlung ohne Einbezug der Eltern ablehnen bzw. vornehmen. Abschließend formulieren die Verfasser Hinweise für Weiterentwicklungsbedarfe in Praxis und Gesetzgebung.

Die vollständige Expertise können Sie auf der Website des DIJuF herunterladen.

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