Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Zu wenig geförderte langzeitarbeitslose Frauen

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen

Frauen sind bei dem Förderprogramm für Langzeitarbeitslose nach Paragraf 16e des SGBII unterrepräsentiert. Das schreibt die Bundesregierung unter Hinweis auf Daten der Bundesagentur für Arbeit in einer Antwort (BT-Drucks. 19/31217) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 19/30651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gründe für die ungleichgewichtige Förderung könnten unter anderem

  • in der Art der von den Arbeitgebern angebotenen Arbeitsplätze,
  • in Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit mit Kinderbetreuungspflichten,
  • in den Berufswünschen von Frauen liegen.

Um die gleichberechtigte Förderung zu unterstützen, habe die Bundesagentur für Arbeit in einer Weisung bezüglich der förderungsbedürftigen Zielgruppe den Gleichstellungsaspekt betont, so die Regierung. Danach solle bereits bei der Planung geprüft werden, ob spezifische Belange, zum Beispiel für (Allein-)Erziehende und Mütter in Paar-Bedarfsgemeinschaften, berücksichtigt werden müssten, um eine gleichberechtigte Förderung zu erreichen. Weiter führe der Weisungstext aus, dass dabei die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung und sukzessiver Aufstockung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit genutzt werden könnten, heißt es in der Antwort.

 

Bestandsaufnahme zwei Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Während sich der „SozialeArbeitsmarkt“ (§16i SGBII) an Menschen richtet, die seit mindestens sechs Jahren im SGBII-Leistungsbezug sind, wurde das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGBII) für Erwerbslose geschaffen, die dem Arbeitsmarkt näherstehen. Über das Instrument werden deutlich weniger Menschen gefördert als im „Sozialen Arbeitsmarkt“. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung wollten die Fragesteller daher wissen, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt.

 

Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 877/2021 vom 7.7.2021

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