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Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

- Gesetzgebung

Änderungen treten am 1.3.2024 in Kraft

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 12.7.2023 die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) unterzeichnet. Sie tritt zum 1.3.2024 in Kraft. Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung führen dürfen. Die nun getroffenen Änderungen sollen das Vertrauen in eine qualitativ fundierte und kontrollierte Ausbildung praxiserfahrener zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren stärken. Die Aufnahme der neuen Lerninhalte soll das Ausbildungssystem in das digitale Informationszeitalter überführen.

 

Änderungen im Detail

Die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung sieht punktuelle Änderungen für die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren vor:

  • Die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen sollen zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert werden.
  • Die Ausbildungsinstitute sollen die Teilnahme an einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung bescheinigen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Mediatorin bzw. ein Mediator als „zertifiziert“ bezeichnen darf. Die Berechtigung, sich als „zertifiziert“ zu bezeichnen, soll entfallen, wenn die nach der Verordnung vorgeschriebenen Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden.
  • In der Verordnung soll ausdrücklich geregelt werden, welcher Teil des Ausbildungslehrgangs ausschließlich in physischer Präsenz und welcher auch in Online-Formaten durchgeführt werden darf. Ferner sollen als weitere Lerninhalte die Digitalkompetenz und die Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen vorgeschrieben werden. Schließlich soll den Ausbildungsteilnehmenden die Wahlfreiheit zwischen Einzel- und Gruppensupervisionen eröffnet werden.

Die geänderte Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ist hier abrufbar.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 12.7.2023

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