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Zahlungen für Kinder im Ausland

- Pressemitteilungen

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der AfD

Rund 230.000 Berechtigte erhielten mit Stand vom Dezember letzten Jahres für ihre im EU-Ausland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum lebenden Kinder Kindergeld. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/754) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/562) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Laut Bestandsstatistik der BA für den Monat Dezember 2017 erhielten Berechtigte mit einer ausländischen EU-Staatsbürgerschaft beziehungsweise Berechtigte, für die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, für 179.567 im EU-Ausland beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum lebende Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und für 31.321 Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz

erläutert die Regierung. In welchem konkreten Mitgliedstaat der EU die Kinder ihren Wohnsitz haben, sei nicht bekannt: Eine Auswertung der Zahlbeträge nach einzelnen Ländern innerhalb der EU sei nicht möglich.

 

Kein Missbrauch bei Kindergeldzahlungen ins Ausland

In der Begründung ihrer Anfrage berief sich die AfD darauf, dass welt.de über unrechtmäßige Zahlungen von Kindergeld an EU-Ausländer für deren im Ausland lebende Kinder berichtete. Dem Bundesministerium der Finanzen sollen dem Bericht zufolge Erkenntnisse aus Stichproben und Überprüfungen vorliegen. Die Bundesregierung antwortete, dass es sich bei der Inanspruchnahme von Kindergeld für Kinder, die nicht in Deutschland wohnen, regelmäßig nicht um Missbrauch handele:

Nach geltendem Europarecht haben Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland wohnen oder arbeiten, einen Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz auch für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.

 

Quelle: hib vom 21.2.2018

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