Unterrichtung der Bundesregierung liefert neue Zahlen
Die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern oder andere Sorgeberechtigte in Deutschland leben, hat sich 2022 im Vergleich zu Vorjahr mehr als verdoppelt. Das zeigt der Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland, der nun als Unterrichtung vorliegt (BT-Drucks. 20/7120).
Trend sinkender Zahlen hat sich umgekehrt
Ende Oktober vergangenen Jahres lebten 17.657 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Jahr zuvor waren es noch 8.267 gewesen. Eine „Trendumkehr“, so der Bericht: Die Zahlen erreichten ihren Höchststand Ende Februar 2016, als rund 69.000 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Deutschland lebten. Seitdem waren die Zahlen stets rückläufig gewesen.
Die neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen seien zudem im Durchschnitt auch etwas jünger: Während 2018 noch 68 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen Jugendlichen über 16 Jahre alt waren, waren es 2021 insgesamt 66 Prozent. Zugleich steige der Anteil männlicher Kinder und Jugendlicher, heißt es im Bericht: 91 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen seien Jungen, nur neun Prozent Mädchen. Als Hauptherkunftsländer nennt die Bundesregierung Afghanistan und Syrien.
Situation für unbegleitete Minderjährige hat sich verschlechtert
Die sozialen Einschränkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hätten zudem die Situation der unbegleiteten Minderjährigen im Berichtszeitraum 2021/22 negativ beeinflusst. Insbesondere die Lockdowns erschwerten die Integration der jungen Menschen. Als problematisch werden außerdem im Zusammenhang mit einem stärkeren Zuzug von Geflüchteten „fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und der Mangel an Fachkräften“ genannt: Nach Einschätzung von Ländern und Verbänden sei insbesondere die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung „weiterhin unzureichend“, so die Bundesregierung.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 421/2023