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„Whistleblowing“ im der Kinder- und Jugendhilfe

- Pressemitteilungen

Studie untersucht die Rollen von Hinweisgebern beim Kinderschutz

Eine neue Studie von Transparency International Deutschland und SOS-Kinderdörfer weltweit beleuchtet die Rolle von „Whistleblowing“ – das heißt, das Hinweisgeben zur Aufdeckung von Missständen wie sexuellem Missbrauch – in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Studie, die unter der Leitung von Prof. Dr. Sebastian Oelrich von der Aarhus University erstellt wurde, basiert auf Untersuchungen von 140 Internetauftritten von Jugendämtern, Befragungen von 238 Mitarbeitenden und Interviews mit 21 Verantwortlichen.

 

Zentrale Ergebnisse der Studie

Die Studie zeigt, dass Meldungen von Kindeswohlgefährdungen eine zentrale Rolle im Kinderschutz spielen. Die Mehrheit der Befragten betont die Wichtigkeit solcher Hinweise zur Aufdeckung von Missständen. Meldungen kommen aus einer Vielzahl von Quellen, sowohl aus dem privaten als auch aus dem institutionellen Bereich. Laut Studie stellen sich nur ein kleiner Teil der Meldungen als unwahr oder irrelevant heraus.

Die Analyse der Internetauftritte von Jugendämtern zeigt jedoch auch Defizite bei der Sichtbarkeit und Verständlichkeit von Meldewegen. Essenzielle Informationen wie Kontaktmöglichkeiten und klare Anleitungen zur Meldung von Kindeswohlgefährdungen fehlen oft oder sind schwer auffindbar. Häufig werden Meldewege versprochen, die in der Praxis nicht existieren, wie etwa eine Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit oder anonyme Meldungen.

Ein weiteres Problem ist die unzureichende systematische Aufbereitung und Auswertung der eingehenden Meldungen. Viele Einrichtungen nutzen zwar Qualitätssicherungsmaßnahmen, doch die Unterschiede sind groß. Es mangelt an IT-gestützten Systemen zur Bearbeitung und an einem verpflichtenden Austausch mit Fachpersonal.

 

Forderungen für besseren Kinderschutz

Aus den Ergebnissen der Studie leiten die Verfasser mehrere zentrale Forderungen zur Verbesserung des Kinderschutzes ab:

  1. Gesetzliche Regelungen: Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll ausgeweitet werden, um auch im Bereich des Kinderschutzes verbindliche Standards zu schaffen.
  2. Mindeststandards für die Bearbeitung von Meldungen: Einheitliche Verfahren zur Aufnahme und Bearbeitung von Hinweisen sind notwendig.
  3. Sensibilisierung der Gesellschaft und Schulung von Fachkräften: Aufklärungskampagnen und gezielte Schulungen sollen das Bewusstsein und die Kompetenzen in der Bevölkerung und bei Fachkräften stärken.
  4. Unterstützung der Meldestellen: Ausreichende Ressourcen und technische Ausstattung sind unerlässlich für eine effektive Arbeit der Meldestellen.
  5. Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche: Junge Menschen sollen aktiv in die Prozesse eingebunden werden, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse besser zu berücksichtigen.

Die Studie von Transparency International Deutschland und SOS-Kinderdörfer ist online abrufbar unter: www.transparency.de

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Jugendamt und Familiengericht

Folge 16 des FamRZ-Podcasts "familiensachen"

Wir unterhalten uns in dieser Folge mit Prof. Dr. Barbara Seidenstücker. Sie ist Dipl. Pädagogin und Professorin für Soziale Arbeit, bildet zukünftige Jugendamtsmitarbeitende aus und forscht u.a. zur Kooperation in Kindeswohlverfahren.

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