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Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt

- Pressemitteilungen

BMFSFJ startet gemeinsam mit Ländern ein Bundes-Modellprojekt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit den Ländern das Bundes-Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ entwickelt. Es wird in fünf Bundesländern systematisch neue und innovative Ansätze zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Hilfesystems erproben. Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention geht damit ein weiteres Projekt zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen an den Start.

Zentrale Leitfragen des Modellprojekts

Das Modellprojekt steht unter einem gemeinsamen Leitbild von Bund und Ländern und wird von drei zentralen Leitfragen flankiert, die in besonderem Maße das Erkenntnisinteresse der Länder widerspiegeln:

  • Erhalten alle gewaltbetroffenen Frauen zeitnah Schutz und Hilfe bei Gewalt?
  • Welche Angebote brauchen Frauen in ihren unterschiedlichen Situationen?
  • Sind die Bedarfe im ländlichen Raum, in Mittelzentren und in der Großstadt unterschiedlich?
  • Wie kann das Hilfesystem (daran orientiert) passgenau (um)gestaltet werden?
  • Wie können verlässliche Kooperationen mit Einrichtungen des Unterstützungssystems im Sinne einer ineinandergreifenden Versorgungskette geschaffen werden?

Bei der Auswahl der Modellstandorte wurde besonders im Hinblick auf die spätere Übertragbarkeit der Modellergebnisse auf einen breiten Mix aus regional unterschiedlich geprägten Standorten geachtet. Für den Erfolg des Modellprojekts ist die Erprobung und Entwicklung zielgruppenspezifischer, an den unterschiedlichen Bedarfen orientierter und übertragbarer Ansätze von entscheidender Bedeutung. An dem Modellprojekt teilnehmen werden: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Istanbul-Konvention war nur der erste Schritt

Voraussichtlich wird das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in naher Zukunft für Deutschland in Kraft treten. Welche Bedeutung dies für die gerichtliche und anwaltliche Praxis haben wird untersucht der Beitrag von Uerpmann-Wittzack in FamRZ 2017, Heft 22 (erscheint am 15.11.2017). Mit dem Beitritt zum Übereinkommen, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um

  • Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen,
  • die Betroffenen zu schützen
  • ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten.

Die Istanbul-Konvention wäre ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, so Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. Es sei nun aber wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern auch konkret zu handeln. „Mit dem jetzt gestarteten Modellprojekt können wir die Länder dabei unterstützen, neue Methoden in der Praxis zu erproben, um das bestehende Hilfesystem zu optimieren und an neueste Entwicklungen anzupassen.“

Quelle: Pressemitteilung Nr. 127 des BMFSFJ vom 3.11.2017

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