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Weibliche Genitalverstümmelung – Erste Studie für Deutschland

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des BMFSFJ vom 6. Februar 2017

Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung stellt das Bundesfrauenministerium die erste Studie mit den Zahlen für Deutschland vor. Knapp 50.000 Frauen sind demnach hierzulande Opfer einer Genitalverstümmelung geworden. Es wird angenommen, dass zwischen 1.500 und 5.000 Mädchen in Deutschland davon bedroht sind. Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die fünf Hauptherkunftsländer sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien. Gerade vor dem Hintergrund von Flucht und Migration, zeigt die Studie wie brisant das Thema in Deutschland ist.

Verstöße im Ausland erschweren

TERRE DES FEMMES fordert auf ihrer Fachkonferenz, dass „…alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen“ sollen.

Nach deutschem Recht ist weibliche Genitalverstümmelung auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Auf eine Initiative des BMFSFJ hat die Bundesregierung eine Änderung des Passgesetzes beschlossen, mit dem Ziel Verstöße im Ausland zu erschweren. Danach droht jedem künftig der Entzug des Passes, wer mit Mädchen oder Frauen zum Zwecke einer Genitalverstümmelung ins Ausland reisen will. Mithilfe dieser Maßnahme soll die sog. „Ferienbeschneidungen“ verhindert werden. In Deutschland lebende Familien reisen dafür in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.

Die „Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ finden Sie hier als Download.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 06.02.2017

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