Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vorbeugung und Bekämpfung von Online-Gewalt gegen Frauen

Istanbul- und Budapest-Konvention wirken zusammen

Eine gestern veröffentlichte Studie der internationalen Beraterin Adriane van der Wilk zeigt, dass die Istanbul-Konvention und die Budapester Konvention bei der Bekämpfung von digitaler Gewalt gegen Frauen zusammenwirken und sich ergänzen: Die Stärke der Istanbul-Konvention liegt in der Anerkennung des geschlechtsspezifischen Charakters von Gewalt gegen Frauen. Die Budapest-Konvention stellt umfassende Ermittlungsinstrumente zur Sicherung elektronischer Beweise für im Internet und mittels Informationstechnik begangene Verbrechen bereit.

Die Studie ist hier abrufbar.

 

Anstieg cyberkrimineller Aktivitäten

Obwohl die Auswirkungen auf die Opfer und die Gesellschaft insgesamt schwerwiegend sind, ist Straflosigkeit bei digitaler Gewalt eher die Regel als die Ausnahme. Zuletzt hatten die jüngsten Beschränkungen und Sperren im Zusammenhang mit Covid und die damit gestiegene Online-Zeit auch zu einem Anstieg der cyberkriminellen Aktivitäten geführt.

Die Studie kategorisiert und definiert verschiedene Formen von Netz- und technologiebasierter Gewalt gegen Frauen wie

  • Cyberflashing,
  • sexualisierte Diffamierung und Verleumdung,
  • Nachahmung zu sexuellen Zwecken
  • Doxing,
  • Flaming,
  • Creepshots (sexuell anzügliche oder private Bilder, die ohne Zustimmung aufgenommen und online geteilt werden).

Darüber hinaus stellt sie ausdrückliche Bezüge zu den Artikeln 33, 34 und 40 der Istanbul-Konvention her, die durch einschlägige Bestimmungen der Budapest-Konvention ergänzt werden. Anschließend werden die Vorschriften der Istanbul-Konvention im Hinblick auf darin enthaltenen Maßnahmen, Prävention, Schutz und Strafverfolgung analysiert. Es folgt eine Einordnung der Wirksamkeit der Vorschriften im Hinblick auf die verschiedenen Aspekte des Phänomens der im Internet und mittels Informationstechnologie begangenen Gewalt gegen Frauen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Europarats v. 7.12.2021

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Gewalt gegen Frauen: Podcast

Neue Folge des FamRZ-Podcasts "familiensachen" zum Thema "Istanbul-Konvention"

Gast ist Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton. Als Mitglied in der Expertengruppe GREVIO des Europarates überprüft sie die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Staaten, die diese ratifiziert haben.

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