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Volles Elterngeld für Personengesellschafter bei Gewinnverzicht

Bundessozialgericht, Entscheidung vom 13.12.2018 – B 10 EG 5/17 R

Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn ist bei einem Personengesellschafter nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat. Dies hat das Bundessozialgericht am 13.12.2018 entschieden (Az.: B 10 EG 5/17 R).

Die Klägerin führte mit ihrem Bruder eine Steuerkanzlei als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In einem Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag war geregelt, dass ein wegen Elternzeit nicht beruflich tätiger Sozius keinen Gewinnanteil erhält. Die Klägerin gebar am 6.11.2014 eine Tochter. Nach den gesonderten Gewinnermittlungen der GbR betrug ihr Gewinnanteil in der anschließenden Elternzeit jeweils 0 %. Während dieser Zeit tätigte die Klägerin auch keine Entnahmen von ihrem Gesellschafterkonto.

 

Keine Zurechnung von fiktiven Einkünften

Der Beklagte berücksichtigte auf der Grundlage des Steuerbescheids für das Jahr 2013 einen anteiligen Gewinn im Bezugszeitraum und bewilligte der Klägerin deshalb lediglich Mindestelterngeld (in Höhe von 300 Euro monatlich). Sozialgericht und Landessozialgericht haben den Beklagten verurteilt, der Klägerin Elterngeld ohne Anrechnung von Einkommen im Bezugszeitraum zu gewähren (Höchstbetrag in Höhe von 1800 Euro monatlich). Einen Rückgriff auf den Steuerbescheid und eine Zurechnung von fiktiven Einkünften sehe das Gesetz nicht vor.

Das BSG hat die Vorinstanzen bestätigt und insoweit mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Einkommensanrechnung durch das Elterngeldvollzugsvereinfachungsgesetz vom 10.9.2012 seine bisherige Rechtsprechung modifiziert. Nach dieser war der Jahresgewinn eines Gesellschafters auch dann anteilig als Einkommen in der Bezugszeit anzurechnen, wenn der Gesellschafter auf seinen Gewinn in der Elternzeit verzichtet hatte (Urteil v. 21.6.2016 – B 10 EG 3/15 R, Rz. 24).

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 56 des BSG vom 13.12.2018

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