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Viele Neuregelungen zum Juni/Juli 2017

- Pressemitteilungen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in den neuen Bundesländern um 3,59% und in den alten um 1,9%. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Diese und viele andere Neureglungen sind jetzt in Kraft getreten.

Arbeit / Soziales

Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in Deutschland, das bedeutet mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. In den neuen Bundesländern wachsen sie um 3,59%, in den alten um 1,9%. Im gleichen Maß werden auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht. Die Rentenbeiträge bleiben dabei aber stabil.

Rentenplus

Seit 1. Januar 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz einen selbstbestimmteren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Ab 1. Juli treten zudem weitere Teile des Gesetzes in Kraft: Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich besser kombinieren. Um Rentenabschläge auszugleichen, gibt es flexiblere Zuzahlungsmöglichkeiten. So soll sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern lassen.

Teilrente

Ab 1. Juli wird das Sozialleistungsrecht  geändert und es gelten neue Vorschriften für Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Neuerungen sollen die Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhöhen. Die Änderungen gehen auf das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" vom 22. Dezember 2016 zurück.

Familie

Unterhaltsvorschuss

Ab Juli erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern Unterhaltsvorschuss. So können Kinder nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre – wird nun aufgehoben.

Mutterschutz

Auch der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben.

Weitere Änderungen treten zum Januar 2018 in Kraft.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 30.06.2017

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