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Vertretungsmacht für Ehegatten

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Formulierungshilfe für Änderungsantrag

Am 15. Februar 2017 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Verbesserung der Vertretungsmacht unter Ehegatten und Lebenspartnern beschlossen.

Die Ehegattenvertretung soll mit der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf die reine Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten beschränkt werden. Diese Einschränkung des Anwendungsbereichs und die sich daraus ergebende zeitliche Begrenzung sollen gleichzeitig einem Missbrauch der Vertretungsmacht vorbeugen. So kann auf die im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Mechanismen zum Schutz vor Missbrauch weitgehend verzichtet werden, was gleichzeitig zu einer Vereinfachung und größeren Praktikabilität der Regelung führen werde.

Erhöhung der Pauschalvergütung

Des Weiteren sieht die Formulierungshilfe eine Erhöhung der seit 2005 unveränderten Pauschalvergütung für Berufsbetreuer vor. Die gesetzlich bestimmten Stundensätze werden hierzu um 15 % angehoben. Hierfür könnte ein Abgleich der Einkommensentwicklung bei Berufsbetreuern mit im öffentlichen Dienst beschäftigten Sozialpädagogen sprechen. Diese sind von den beruflichen Anforderungen her in etwa vergleichbar mit einem selbständigen Berufsbetreuer.

Bundesminister Heiko Maas begrüßt das Ziel der Bundesinitiative im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls dem Ehegatten und Lebenspartnern die Möglichkeit zur Vertretung des Partners zu eröffnen. Zudem soll die Bereitschaft zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung des bmjv vom 15. Februar 2017

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