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Versorgung unbegleiteter Minderjähriger meist gut

- Pressemitteilungen

Bericht im Kabinett vom 15.3.2017

Ein Bericht, den das Kabinett verabschiedet hat zeigt, dass die rund 60.000 unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen in Deutschland überwiegend gut versorgt werden. Dies kann sich früh positiv auf eine gelingende Integration auswirken.

Unter den vielen Flüchtlingen in Deutschland sind zahlreiche Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familien aus ihren Herkunftsländern gekommen sind. Wie alle Kinder hierzulande, haben auch sie ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Die Bedürfnisse der unbegleiteten Minderjährigen sind vor allem:

  • Eine geeignete Unterbringung,
  • Sprachförderung,
  • medizinische Versorgung,
  • Zugang zu Bildung,
  • Möglichkeit, sich an Freizeitaktivitäten zu beteiligen und die
  • Gelegenheit, den Kontakt zur Heimat aufrecht zu erhalten.

Der von der Bundesregierung jetzt verabschiedete Bericht zeigt, dass das gut gelingt.

Bundesweite Aufnahme funktioniert gut

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" (FamRZ 2016, 93) hat die Bundesregierung eine bundesweite Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen beschlossen. Seit November 2015 gilt das Gesetz. Es dient der gerechteren Verteilung der Belastungen der einzelnen Kommunen. Im Wesentlichen funktioniert das Verfahren zur Umsetzung der bundesweiten Aufnahme gut. Die Kinder und Jugendlichen werden überwiegend gut durch die jeweiligen Jugendämter versorgt. Pro Jahr beteiligt sich der Bund an den Kosten mit 350 Millionen Euro.

Gut 60.000 in der Obhut der Jugendämter

Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes befanden sich Anfang März knapp 42.000 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Jugendämter. Überwiegend handelt es sich um Jugendliche, die kurz vor der Volljährigkeit stehen. Die Zahlen sind seit Monaten rückläufig. Hinzu kommen knapp 20.000 junge Volljährige, die ebenfalls Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Mehr als 90 Prozent der Minderjährigen und jungen Volljährigen sind männlich. Die häufigsten Herkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak.

Gesundheitszustand oftmals angegriffen

Die Unterbringung der Minderjährigen erfolgt vor allem in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohnformen. Keine große Rolle spielen bislang Gast- und Pflegefamilien. Notunterkünfte, wo die Kinder und Jugendlichen bis Anfang 2016 wohnten, kommen nicht mehr vor. Der Gesundheitszustand ist bei der Mehrzahl der Jugendlichen gekennzeichnet durch fluchtbedingte extreme Belastungen und damit zum Teil einhergehenden Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit. Auch psychische Belastungen kommen öfter vor. Bei vielen unbegleiteten Minderjährigen sind die Familienverhältnisse (noch) ungeklärt. Bei einem nicht unerheblichen Teil von ihnen handelt es sich um Halbwaisen oder Waisen.

Bestellung eines Vormunds extrem wichtig

Mit entscheidend für die Lebensgestaltung, die Sicherung des Kindeswohls und eine gelingende Integration ist die Bestellung eines Vormunds für die unbegleiteten Minderjährigen. Die Vormundschaften werden in der Regel den Jugendämtern übertragen. Ehrenamtliche Vormünder sind eher die Ausnahme. Ein Vormund begleitet die jungen Flüchtlinge, hilft bei Ämtergängen oder der Wohnungssuche.


Erhebung der Daten: Das Bundesfamilienministerium hat zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und den Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet. Im Kern aber basiert der Bericht vor allem auf einer eigenen Erhebung des Ministeriums zu unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bei Ländern, Kommunen und Fachverbänden.


Quelle: Meldung der Bundesregierung vom 15.03.2017

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