Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Verlängerung von Corona-Hilfen

Ver­ein­fach­ter Zu­gang zur Grund­si­che­rung wird ver­län­gert

Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung sozialrechtlicher Regelungen zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie bis Ende des Jahres beschlossen.

 

Verlängerung des SodEG

So wurde zum einen das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum 31.12.2020 verlängert. Mit dem SodEG wird die Arbeit sozialer Dienstleister während der Corona-Krise sichergestellt. Das Gesetz bezieht sich auf alle sozialen Einrichtungen, die ihre Dienstleistungen auf Basis der Sozialgesetzbücher mit Ausnahme des SGB V und des SGB XI erbringen, so zum Beispiel im Bereich Rehabilitations- und Behindertenhilfe oder die Frühförderstellen.

 

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Außerdem hat das Bundeskabinett beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Menschen, die pandemiebedingt in Not geraten, bis 31.12.2020 zu verlängern. Diese Erleichterungen, die mit dem Sozialschutz-Paket I auf den Weg gebracht wurden, waren zunächst bis zum 30.9.2020 befristet.

Damit werden weiterhin unter anderem

  • die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.
  • die Bewilligung vorläufiger Leistungen vereinfacht.

 

Regelungen zur Mittagsverpflegung

Darüber hinaus werden die Regelungen zur Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II ebenso bis zum 31.12.2020 verlängert. Diese Regelungen gelten sowohl für Schüler und Kita-Kinder, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, als auch für Menschen in Werkstätten für Behinderte.

 

Quelle: Pressemitteilungen des BMAS v. 9.9.2020

Zurück