Finanzielle Unterstützung für soziale Einrichtungen
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in modifizierter Fassung zunächst bis zum 31.3.2021 zu verlängern. Durch die Verlängerung der finanziellen Unterstützung sozialer Einrichtungen soll die soziale Infrastruktur in Deutschland während der Corona-Pandemie gesichert und gestärkt werden.
Zuschüsse von bis zu 75 Prozent
Mit einer Regelung im Sozialschutz-Paket I wurden Leistungsträger verpflichtet, sozialen Einrichtungen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der zuvor gezahlten Vertragsleistungen zu zahlen. Im Gegenzug unterstützen die sozialen Einrichtungen, wenn nötig, bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie vor Ort. Sie stellen in zumutbarem Umfang alle ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten wie Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 28.10.2020