Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Verlängerung der Akuthilfen für pflegende Angehörige

Bundeskabinett bringt Krankenhauszukunftsgesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zum Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen. Dieser sieht neben einem Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen auch die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs vor. Mit dem Gesetz soll der Kinderkrankengeldanspruch für das Jahr 2020 um fünf weitere Tage pro Kind und Elternteil bzw. um zehn Tage für Alleinerziehende verlängert werden.

 

Unterstützung pflegender Angehöriger

Außerdem sollen die Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert werden. Die Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise waren zunächst bis zum 30.9.2020 befristet. So ist derzeit beispielsweise der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung vereinfacht. Dieses kann für 20 Tage in Anspruch genommen werden. Zudem haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation in der Familie die Möglichkeit, der Arbeit bis zu 20 Tagen fernzubleiben. Beide Maßnahmen werden nun bis 31.12.2020 verlängert.

Auch die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wie zum Beispiel eine kürzere Ankündigungsfrist oder die Möglichkeit der Ankündigung per E-Mail werden bis 31.12.2020 verlängert.

Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID-19 Freistellungen beansprucht haben, können auch nach Auslaufen der Regelungen weiterhin von verbleibenden Anspruchsmonaten Gebrauch machen.

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