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Verlängerte Frist zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 3.6.2025 - 1 BvR 2017/21

Mit Beschluss vom 3.6.2025 hat das Bundesverfassungsgericht die im Urteil vom 9.4.2024 angeordnete Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung im BGB bis zum 31.3.2026 verlängert (Az. 1 BvR 2017/21). Die ursprünglich bis zum 30.6.2025 gesetzte Frist zur Neuregelung wird somit um acht Monate ausgedehnt.

 

Bundeskanzler hat neue Fristsetzung angeregt

 

Hintergrund ist die noch ausstehende gesetzliche Neuregelung nach der Entscheidung des Gerichts, wonach die aktuellen Bestimmungen mit dem Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unvereinbar sind. Der Erste Senat folgte einer Anregung des Bundeskanzlers zur Verlängerung der Frist, der Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung hatten hierzu keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

Die Verlängerung soll dem Gesetzgeber ausreichend Zeit geben, eine verfassungskonforme Neuregelung auszuarbeiten. Die Gründe für die Fortgeltung bestehen nach Auffassung des Gerichts weiterhin fort.

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