- Arbeitshilfen Pressemitteilungen
Deutscher Notarverein veröffentlicht weiterentwickelte Version
Der Deutsche Notarverein hat seine Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker grundlegend überarbeitet. Die "Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025" tragen den gestiegenen wirtschaftlichen Anforderungen und der zunehmenden Komplexität der Testamentsvollstreckung Rechnung. Seit 1925 als „Rheinische Tabelle“ und seit 2000 als „Neue Rheinische Tabelle“ bekannt, wurden die Empfehlungen auf Basis der praktischen Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte sowie der Rechtsprechung weiterentwickelt. Sie sind kostenlos auf der Website des Deutschen Notarvereins abrufbar.
Der Deutsche Notarverein empfiehlt, die neuen Vergütungsempfehlungen grundsätzlich für Erbfälle ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Für Dauertestamentsvollstreckungen, bei denen der Erbfall vor dem 1.1.2025 eingetreten ist, wird ebenfalls die Anwendung der neuen Empfehlungen empfohlen, wenn die Bemessungsgrundlage nach diesen Empfehlungen ab dem 1.1.2025 zu ermitteln ist.
Kernpunkte der Empfehlungen 2025
Anpassung der Bemessungsgrundlage und der Vergütungssätze
Die Bemessungsgrundlage und die Vergütungssätze wurden an die heutigen Wertverhältnisse und die gestiegene Komplexität angepasst. Die Inflation seit 2000 wurde – entsprechend der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung – berücksichtigt. Zudem wurden die Stufen der Bemessungsgrundlage und Prozentsätze weiter ausdifferenziert, um eine angemessene Vergütung im Einzelfall zu ermöglichen.
Mehr Flexibilität bei großen Nachlässen
Die Empfehlungen zielen auf sog. Bürgerliche Nachlässe ab, sind aber auch für große Nachlässe anwendbar. Es empfiehlt sich jedoch, für große Nachlässe individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Stärkere Differenzierung der Vergütung
Die Empfehlungen 2025 enthalten detaillierte Zu- und Abschläge in Abhängigkeit von der Komplexität des Nachlasses. Die Spanne der Zu- und Abschläge wurde erweitert, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Praktische Beispiele erleichtern die Anwendung.
Dauervollstreckung und länger dauernde Abwicklung
Für Dauervollstreckungen oder länger dauernde Abwicklungsvollstreckungen sind gesonderte Zuschläge vorgesehen, die sich an der Jahresleistung des Nachlasses orientieren. Diese bieten zusätzliche Anpassungen in besonders schwierigen Fällen, etwa bei Testamenten mit Nacherbfolge oder Unternehmensverwaltung.
Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen
Für die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen gibt es spezielle Vergütungsvorschläge, um den Besonderheiten solcher Fälle gerecht zu werden.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Notarvereins vom 11.11.2024