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Ungleichbehandlung bei der Mütterrente

- Pressemitteilungen

Klage gegen Deutsche Rentenversicherung

Mütter werden beim Zugang zur abschlagsfreien Rente nach 45 Arbeitsjahren benachteiligt, weil Mutterschutzzeiten bei der Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Dies gibt der Bundesverband der Rentenberater e.V. in einer Pressemitteilung bekannt. Der Verband unterstützt eine entsprechende Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung.

 

Langjährig versicherte Mütter aus den alten Bundesländern betroffen

Ein Rentenberater aus Bayern hat im Namen mehrerer Mandantinnen eine Diskriminierungsklage eingereicht, um deren Ansprüche durchzusetzen. Mütter würden gegenüber männlichen Versicherten benachteiligt, deren Erwerbsbiografien naturgemäß nicht durch Zeiten des Mutterschutzes beeinträchtigt werden. Sie würden aber auch im Vergleich zu anderen Arbeitnehmerinnen einen finanziellen Nachteil erleiden, bei denen Zeiten, in denen sie nicht arbeiten können, bei der Wartezeit grundsätzlich angerechnet werden.

Die Ungleichheit betrifft nur Mütter bei der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte, also mit 45 Beitragsjahren. Bei ‚normal‘ langjährig versicherten Müttern werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Ebenso sind fast nur Mütter aus den alten Bundesländern betroffen. Im Rentenrecht für die neuen Bundesländer werden Mutterschutzzeiten im Regelfall als ‚Arbeitsausfallzeit‘ verstanden und deswegen bei der Wartezeit berücksichtigt.

Die dritte Ungleichheit zeigt sich mit Blick auf den sogenannten Grundrentenzuschlag, den langjährig Versicherte erhalten können. Auch hier werden vorgeburtliche Mutterschutzzeiten nicht berücksichtigt - für die Betroffenen ein finanzieller Nachteil.

 

Mütter in zweifacher Hinsicht ungleich behandelt

Bereits im Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht in einem die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes betreffenden Urteil ausgeführt hat, dass in diesen Fällen sogar eine Ungleichbehandlung von Müttern in zweifacher Hinsicht vorliegt (BVerfG, Beschluss v. 28.04.2011 - 1 BVR 1409/10, FamRZ 2011, 1134 {FamRZ-digital | }).

Zeiten des Mutterschutzes müssen - weil sie ja gesetzlich vorgeschrieben sind - künftig als anzurechnende Zeit ausgewiesen und berücksichtigt werden. Beispielsweise indem die Krankenkassen die Beiträge übernehmen,

verdeutlicht der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater, Thomas Neumann. Eigentlich wäre die Politik hier gefordert, so Neumann. Eine Chance, das Problem zu beseitigen, sei aber - zuletzt 2015 im Rahmen der BT-Drucks. 18/4107 – verpasst worden.

 

Bundesverband der Rentenberater e.V.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

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