- Arbeitshilfen Pressemitteilungen
Checkliste zur Prüfung der Erziehungsberechtigung des DIJuF
Zur Erleichterung der Prüfung der Erziehungsberechtigung für das Asylverfahren hat das DIJuF eine Checkliste für die Jugendämter erstellt. Diese fasst die Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis übersichtlich zusammen. Sie kann auf der DIJuF-Website kostenlos heruntergeladen werden. Die Checkliste wird auch in JAmt 2024, 461 (Heft 9) erscheinen.
Arbeitserleichterung für die Jugendämter
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum 12.6.2024 seine Dienstanweisung Asyl (DA-Asyl) geändert. Nunmehr können auch wirksam bevollmächtigte Dritte (Erziehungsberechtigte i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGBVIII) unter bestimmten Voraussetzungen einen Asylantrag für minderjährige Flüchtlinge, die ohne personensorgeberechtigte Eltern nach Deutschland einreisen, stellen. Bisher war in diesen Fällen eine wirksame Asylantragstellung nur durch einen gerichtlich bestellten Vormund möglich.
Die Verantwortung für die Prüfung der wirksamen Bevollmächtigung obliegt ausschließlich dem Jugendamt im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme. Hierzu verlangt das BAMF einen entsprechenden, durch das Jugendamt geprüften und bestätigten Nachweis bzw. die bestätigte Glaubhaftmachung gegenüber dem Jugendamt. Die oben angebotene Checkliste erleichtert den Jugendämtern die Prüfung.