Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz

Deutscher Verein bietet Online-Fachdiskussion und Webinare an

Seit dem 1.1.2020 erhalten Menschen mit Behinderung Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig davon, ob sie grundsicherungsberechtigt sind. Für Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens hat der Systemwechsel einige Unsicherheiten mit sich gebracht. Sie müssen nun sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung agieren. Diesem Problem hat sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mit dem Projekt „Umsetzungsbegleitung BTHG“ angenommen.

Derzeit findet im Rahmen des Projekts eine Online-Fachdiskussion statt. Akteure des Betreuungswesens können bis zum 3.4.2020 Fragen und Beiträge aus ihrer praktischen Arbeit unter http://www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/fd-betreuungswesen einstellen. Die Antworten erarbeitet das Projektteam gemeinsam mit den Experten Katja Lohmeier, Fachdienstleiterin „Betreuungsbehörde, Erwachsenen-Sozialdienst“ im Kreis Segeberg, und Rainer Sobota, selbstständiger Berufsbetreuer. Die Ergebnisse der Fachdiskussion werden fortlaufend im sogenannten BTHG-Kompass, einem stetig wachsenden Online-Kompendium zum BTHG, veröffentlicht.

 

Webinar-Reihe für Akteure des Betreuungswesens

Am 27. Februar 2020 startet das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG zudem eine Webinar-Reihe für Akteure des Betreuungswesens. Gegenstand der jeweils einstündigen Webinare sind die Themen des BTHG und die für die Akteure des Betreuungsrechts relevanten Fragen zu diesen Themen. Folgende Termine und Themen stehen bereits fest:

27.02.2020, 11-12 Uhr: Das BTHG und die Rolle des rechtlichen Betreuers

Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., wird zunächst auf die Rolle von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern eingehen. Sie ordnet deren Aufgaben in den Kontext der Beratungspflichten der Rehabilitationsträger (§ 12 SGB IX) und der Eingliederungshilfe (§ 106 SGB IX) sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) ein und erläutert das nun geltende Antragserfordernis.

26.03.2020, 11-12 Uhr: Beratungsmöglichkeiten und „andere Hilfen“

Rainer Sobota, selbstständiger rechtlicher Betreuer, geht konkreter auf die Beratungslandschaft ein. Er informiert über die Beratungspflichten der Eingliederungshilfe, zur Vernetzung von Beratungsangeboten und „anderen Hilfen“, die Betreuerinnen und Betreuer und ihre Klienten nutzen können.

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