Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz verlängert

Projekt vermittelt Intention, Hintergrund und Regelungsinhalte

Das seit 2017 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ wird um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Aufgabe des Projekts bleibt es, der Fachöffentlichkeit Intention, Hintergrund und Regelungsinhalte des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu vermitteln. Im Fokus steht ab 2020 das reformierte Eingliederungshilferecht. Jedoch werden auch stark nachgefragte Themen wie

  • die Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF,
  • das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren,
  • die Trennung der Fach- und existenzsichernden Leistungen

fortgeführt.

 

Verknüpfung von Offline- und Online-Formaten bleibt

Die bisherigen Projekterkenntnisse zeigen, dass die Änderungen des BTHG deutlich langsamer in der Praxis ankommen als gedacht. Mit der Verlängerung wendet sich das Projekt nun auch explizit an Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine sowie ehrenamtliche und Berufsbetreuerinnen und -betreuer. Bisher richteten sich die Formate und Angebote vorrangig an die Träger der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sowie angrenzende Fachbereiche, Leistungserbringer und Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.

An der Verknüpfung von Offline- und Online-Formaten hält das Projekt auch in der dreijährigen Verlängerung fest. Thematische Vertiefungsveranstaltungen und Regionalkonferenzen mit den Bundesländern werden eng mit Online-Fachdiskussionen und Webinaren gekoppelt. Alle Erkenntnisse bündelt das Projekt im sogenannten BTHG-Kompass, einem wachsenden Online-Kompendium zum Gesetz. Weiterhin soll der Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern ausgebaut werden. Ergänzt werden diese Formate ab 2020 um Erklärfilme zu den rechtlichen Änderungen des BTHG und eine verleihbare Ausstellung zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes. Die Geschäftsstelle des Projekts verbleibt beim Projektträger, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 9.12.2019

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