Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

- Pressemitteilungen

Hinweise und Empfehlungen der BÄK und ZEKO

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) haben ihre „Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag“ aktualisiert. Diese sollen Ärzten, aber auch Patienten und Angehörigen, eine grundlegende Orientierung im Umgang mit vorsorglichen Willensbekundungen geben. Zudem werden die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften verständlich dargestellt.

Die Bundesärztekammer hatte erstmals im Jahr 1999 Handreichungen für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen vorgelegt und diese immer wieder überarbeitet. Die nun veröffentlichte, aktuellste Fassung berücksichtigt insbesondere die aktuelle Rechtsprechung. Die Gliederung wurde im Interesse der besseren Handhabung leicht verändert sowie ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt.

 

Klarheit über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Mit der Patientenverfügung entscheidet der Betroffene für den Fall seiner zukünftigen Einwilligungsunfähigkeit selbst, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt werden sollen. Zusätzlich kann und sollte mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung ein Stellvertreter bestimmt werden, der in der jeweiligen Situation im Sinne des Patienten entscheidet.

Die Handreichung der BÄK und ZEKO beantwortet Fragen wie:

  • Wie kann für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit vorgesorgt werden?
  • Welche Arten von vorsorglichen Willensbekundungen gibt es und welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Das vollständige Dokument ist kostenlos abrufbar auf der Internetseite der Bundesärztekammer:

Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag [PDF]

 

Zum Weiterlesen:

FamRZ-Buch 32: Die Patientenverfügung

Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2018 – XII ZB 107/18

Bindungswirkung von Patientenverfügungen - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 21.12.2018

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