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DIJuF gibt Übersicht über Änderungen in SGBVIII und KGG
Das DIJuF hat eine Synopse zu den Änderungen erstellt, die sich durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 8.4.2025) im SGBVIII und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ergeben. Die Änderungen im SGBVIII treten am 1.7.2025 in Kraft, die Änderungen im KKG am 1.1.2026.
Trotz Unsicherheiten nach dem Koalitionsbruch Ende 2024 konnte das Gesetz noch in der letzten Legislaturperiode verabschiedet werden – Bundestag und Bundesrat stimmten im Januar bzw. März 2025 zu.
Die Synopse können Sie auf der Website des DIJuF einsehen bzw. herunterladen.
Neue gesetzliche Grundlagen für besseren Schutz und mehr Transparenz
Die Änderungen im SGBVIII und im KKG betreffen insbesondere Akteneinsichts- und Auskunftsrechte sowie die telefonische Beratung im medizinischen Kinderschutz. Weiterer Kernpunkt des vorliegenden Gesetzes ist die Schaffung eines Gesetzes zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG), das am 1.7.2025 in Kraft tritt.
Der bzw. die Beauftragte soll gemeinsam mit einem gesetzlich verankerten Betroffenenrat und einer Aufarbeitungskommission für mehr Sichtbarkeit und systematische Aufarbeitung sorgen. Zugleich wird eine Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeführt. Zur Prävention wird das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit künftig zusammen mit den Ländern bundeseinheitliche Qualifizierungsangebote für Fachkräfte entwickeln. Diese Regelung tritt jedoch erst zum 1.1.2026 in Kraft.