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Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

DAV veröffentlicht Stellungnahme zu Diskussionspapier des BMJV

Die Ausschüsse Erbrecht und Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins haben am 9.7.2019 eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese betrifft das Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien.

 

DAV plädiert für Lösung B aus Diskussionspapier

Laut Diskussionspapier des BMJV kommen zwei Lösungen in Betracht, um das Ziel zu erreichen, auch Stiefkinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften rechtlich besser zu stellen. Lösung A sei, die Adoption von Stiefkindern auch durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu ermöglichen. Wie der DAV in seiner Stellungnahme deutlich macht, unterstützt er aber die Lösung B des Diskussionspapiers. Diese soll die Adoption von Stiefkindern und fremden Kindern auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht knüpfe die Zulässigkeit der Adoption an eine im Kern stabile Paarbeziehung, unabhängig davon, ob sich diese stabile Paarbeziehung in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in anderen Familienformen verwirklicht. Die Entscheidung des BVerfG sei zum Recht der Minderjährigenadoption ergangen. Im Recht der Volljährigenadoption sei eine geringfügige Anpassung des § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. c BGB notwendig, so der DAV. Ferner sei noch im Einzelnen zu prüfen, in welchem Umfang die Auswirkungen des Adoptionsrechts auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht einzuschränken seien, um Missbrauch des Adoptionsrechts zu vermeiden.

Volltext: Stellungnahme Nr. 26/2019 des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Erbrecht und Familienrecht zum Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BMJV-Aktenzeichen: IA1-3472/10-12185/2019)

Zum Weiterlesen:

Quo vadis, Abstammungsrecht? – Ein Blick auf den Abschlussbericht des Arbeitskreises für Abstammungsrecht von Unger in FamRZ 2018, 663 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Das „dritte Geschlecht“ und das Abstammungsrecht von Jäschke in FamRZ 2018, 887 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Zur Elternstellung des in eine heterologe Befruchtung einwilligenden Mannes de lege lata und de lege ferenda von Löhnig in FamRZ 2018, 10 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Statuswechsel: Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe, § 20a LPartG von Kaiser in FamRZ 2017, 1985 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

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