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Steuerformulare umgehend diskriminierungsfrei gestalten

- Pressemitteilungen

djb fordert Beseitigung von Rollenstereotypen in Vordrucken

In einer am 25.5.2018 veröffentlichten Pressemitteilung fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb) die diskriminierungsfreie Gestaltung von Steuerformularen. Derzeit seien die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung durchsetzt von Rollenstereotypen. Diese hätten darin nichts zu suchen, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben.“

Die Forderung des djb kommt anlässlich der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25.5.2018 in Goslar. Dort steht u.a. das Thema „Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung“ auf der Tagesordnung. „Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen“, so Wersig.

 

Steuerformulare für Lebenspartnerschaften wurden bereits angepasst

Unmittelbar diskriminierend enthalten die Steuerformulare das Bild des männlichen „Ernährers“ und der weiblichen „Zuverdienenden“, moniert der djb. So ist im Vordruck für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der „Ehemann“ als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die „Ehefrau“ vorgesehen. Diese Reihung ist auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuererklärung wird immer unter dem Namen des Ehemannes geführt. Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen. Das überkommene Rollenklischee werde in der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt, so der djb.

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – dies sei aus organisatorischen Gründen nicht anders lösbar. Der djb zweifelt in seiner Presseerklärung diese Begründung an. Für eingetragene Lebenspartnerschaften seien zum Beispiel nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet worden – die organisatorischen Fragen seien hier also nicht aufgetaucht. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar seien.

 

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 25.5.2018

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