Pressemitteilung des spanischen Bioethik-Komitees vom 19. Mai 2017
Am 8. Mai 2017 verabschiedete das spanische Bioethik-Komitee (Comité de Bioética de España) in seiner Plenarsitzung einstimmig einen Bericht über die ethischen und rechtlichen Aspekte der Leihmutterschaft. Darin sprechen sich die Mitglieder ausdrücklich für ein Verbot der Leihmutterschaft und seine Durchsetzung im In- und Ausland aus. Gleichzeitig plädiert der Rat für eine Übergangsregelung für bereits im In- und Ausland geborene oder gezeugte Leihmutterschaftskinder.
Rechtliche Aspekte um Leihmutterschaft klären
Das Thema Leihmutterschaft sei ein brandaktuelles, so das Comité de Bioética de España (CBE) im Bericht. Obwohl bereits vor 40 Jahren die ersten Fälle bekannt wurden, in denen Surrogatsmütter ihre Gebärmutter für eine fremde befruchtete Eizelle zur Verfügung stellten, häuften sich die Medienberichte in den letzten Monaten.
In Spanien, wo Leihmutterschaft verboten ist, stünden vor allem zwei Fragen bei der Diskussion im Vordergrund: Dürfen Kinder, die von einer Leihmutter in einem Land ausgetragen wurden, wo Leihmutterschaft legal ist, in Spanien anerkannt werden? Und zum anderen die Frage nach dem Stammbaum: Wer ist rechtlich letztendlich die Mutter des Kindes?
Keine Elternschaft um jeden Preis
Der Ethikrat fordert in seinem Bericht
- das nationale Verbot der Leihmutterschaft. Vor allem sollen künftig auch Agenturen bestraft werden können, die aus Leihmutterschaft Kapital schlagen und diese fördern.
- ein internationales Verbot der Leihmutterschaft.
- eine Übergangsregelung für diejenigen Kinder, die bereits durch eine Leihmutterschaft gezeugt wurden.
Das CBE hofft, mit seiner Stellungnahme zur Diskussion zu einem Thema beizutragen, das nicht nur Auswirkungen auf die Betroffenen hat, sondern auch auf die Gesellschaft im Allgemeinen. Es sei zwar eine edle Entscheidung, ein Kind in die Welt setzen zu wollen. Doch dies dürfe nicht auf Kosten Anderer geschehen – indem junge Frauen ausgebeutet werden und Interessen von Kindern geschädigt werden.
Das komplette Papier sowie die Pressemitteilung können Sie online auf der Website des CBE abrufen. Leider liegen beide Dokumente derzeit nur in spanischer Sprache vor.
Quelle: Pressemitteilung des spanischen Bioethik-Komitees vom 19. Mai 2017. Wir danken Dr. Susanne Lilian Goessl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn, für den Hinweis.