- Arbeitshilfen Gesetzgebung
LFK Baden-Württemberg gibt Orientierung
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat eine Übersicht veröffentlicht, die häufig genannte Argumente zu einem Social-Media-Verbot aufgreift und einordnet. Ziel ist es, aus Jugendschutzsicht zu einer konstruktiveren und sachlicheren Debatte über ein mögliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien in Deutschland beizutragen. Die Übersicht ist nicht abschließend und wird kontinuierlich aktualisiert. Sie ist online abrufbar unter: https://www.lfk.de/regulierung/social-media-verbot
LFK setzt auf Differenzierung in der Debatte
Im Dezember trat in Australien ein Gesetz in Kraft, das Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung von Social Media untersagt. Auch in Deutschland gibt es seit einiger Zeit unter dem Schlagwort „Social-Media-Verbot“ eine intensive Diskussion über ein generelles Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien. Die vorgeschlagenen Altersgrenzen variieren von 13 bis 18 Jahre.
Im Vorwort des Dokuments heißt es, dass legitime Argumente in der Debatte immer wieder mit undifferenzierten, irreführenden oder sogar falschen Aussagen vermischt würden. Zudem werde nicht immer zwischen der Frage eines generellen Social-Media-Verbots und dem Verbot von Handys an Schulen differenziert. Dadurch motiviert entstand die Übersicht der Landesanstalt. Deren Ziel ist nicht, die Frage eines Social-Media-Verbots endgültig, eindeutig und umfassend zu beantworten. Stattdessen soll die Übersicht eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik ermöglichen.