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SGBVIII-Reform beschlossen

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein neues und modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Dieser wurde auf Grundlage der Erkenntnisse des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten“ entwickelt. Damit wird das SGBVIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert und modernisiert.

Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Mit dem neuen KJSG werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Zudem soll ein wirksames Hilfesystem geschaffen werden, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Das Gesetz setzt dies in fünf Regelungsbereichen um.

 

Besserer Kinder- und Jugendschutz

Junge Menschen in Einrichtungen und Pflegefamilien sollen künftig noch besser geschützt werden. So werden durch das neue KJSG u. a. die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden über Einrichtungen und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Daneben wird die Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen zur Pflicht. Auch die Anforderungen und Kontrollen bei Auslandsmaßnahmen werden verschärft.

 

Stärkung von jungen Menschen

Junge Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe oder Pflegefamilien aufwachsen, sollen durch die Reform besser auf dem Weg in ein selbständiges Leben begleitet werden. Hierzu wird u. a. die Beitragshöhe zur Kostenheranziehung von jungen Menschen, die z. B. einen Ferienjob haben, von 75 % auf maximal 25 % ihres Einkommens reduziert.

Daneben sieht das Gesetz auch Regelungen zum besseren Schutz der Bindungen von Pflegekindern vor. Leibliche Eltern und Pflegeeltern werden dabei gleichermaßen gestärkt. Eltern erhalten einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Pflegeeltern werden besser begleitet und auch ihre Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern wird verbindlicher gefördert.

 

Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Das KJSG stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Für den Umsetzungsprozess der sogenannten „Inklusiven Lösung“ ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der sich in Stufen vollzieht. Künftig werden Kinder mit und ohne Behinderungen grundsätzlich gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut. Ab 2024 werden Eltern zudem durch einen Verfahrenslotsen unterstützt. So erhalten sie einen verlässlichen Ansprechpartner, der sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet. Ab 2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe dann für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen zuständig werden.

 

Mehr Prävention vor Ort

Eltern sollen sich künftig einfacher Hilfe holen können. So sollen auch in kurzfristigen Notsituationen, z. B. bei Krankheit, Hilfe bei der Alltagsbewältigung zur Verfügung stehen. Dies soll ganz einfach bei einer Erziehungsberatungsstelle und ohne Antrag beim Jugendamt möglich sein.

 

Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien sollen durch das neue KJSG durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen gestärkt werden. Hierzu werden unabhängige Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten auch ohne ihre Eltern einen uneingeschränkten Beratungsanspruch. Daneben werden organisierte Formen der Selbstvertretung gestärkt. Für junge Menschen in Einrichtungen und Pflegekinder muss es bei Beschwerden verbindlich eine externe Ansprechperson geben.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 2.12.2020

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