Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz verbessern

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Jahresbericht von jugendschutz.net vorgestellt

jugendschutz.net – ein Akteur für Jugendschutz im Internet, der vom BMFSFJ gefördert wird - veröffentlichte am 13.9.2018 seinen aktuellen Jahresbericht. Dieser zeigt Risiken des Jugendschutzes im Internet auf und macht Handlungsbedarf deutlich. jugendschutz.net  überprüfte 2017 über 100.000 Angebote 2017 auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz und stellte 7.513 Verstöße fest. Zwar konnte in 80 % aller Verstoßfälle eine schnelle Löschung erreicht werden, gleichzeitig geht aus dem Bericht hervor, dass die Plattformen bislang zu wenig Vorsorge ergreifen.

 

Bericht zeigt Gefahren für Kinder und Jugendliche auf

Unter anderem dokumentierte jugendschutz.net im vergangenen Jahr 2.982 Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In 86 % der Fälle (2.550) wurden die Inhalte über ausländische Server verbreitet. Hauptverbreitungsländer waren die USA (33 %), die Niederlande (24 %) und Russland (22 %). Eine Gefahr sei auch, so der Bericht, dass Rechtsextreme ihre Lebenswelt verstärkt als alternativen Lebensstil auf Instagram darstellen. „Sie setzen sich, ähnlich wie Popstars, lebensnah in Szene, geben private Momente preis und vermitteln so ein Gefühl von Vertrautheit und Nähe.“

Die Überprüfung von 100 Apps, die in Top- Listen des Google Play Stores geführt oder auf Android-Geräten vorinstalliert sind, offenbare ebenfalls erhebliches Risikopotenzial:

  • mangelnden Schutz vor Fremdkontakten
  • Standortabfragen
  • Kostenfallen

Durch das Datensendeverhalten sogenannter Smarttoys würden bereits Persönlichkeitsrechte der ganz Kleinen verletzt. Ein besonders hohes Risiko zeigte sich bei dem Spielzeug “Freddy der Bär”. Ohne technische Kenntnisse und Software sei es möglich, das im Spielzeug eingebaute Mikrofon mit einem Smartphone abzuhören und über dessen Lautsprecher Nachrichten an Kinder zu übermitteln, so jugendschutz.net.

 

Gesetzliche Schutzregelungen modernisieren

Im Bericht sind weiterhin Möglichkeiten gelistet, um die strukturellen Bedingungen der Internetnutzung für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu verbessern. "Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Teilhabe – auch in den sozialen Medien", betonte Staatssekretärin Juliane Seifert (BMFSFJ) anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts. Wer eine App anbiete, die bei einer jungen Zielgruppe beliebt ist, müsse auch sichere Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten. "Um Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen, werden wir die gesetzlichen Schutzregelungen modernisieren und Anbieter dazu verpflichten, die Prävention zu verbessern", so Seifert.  "Es reicht nicht aus, dass Anbieter wie Tik Tok oder Instagram nur auf Hinweise reagieren", erklärt Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net.

jugendschutz.net ist seit 1997 ein Akteur des Jugendschutzes im Internet. Die Stelle kombiniert Recherchen und Maßnahmen gegen Jugendschutzverstöße mit der Sensibilisierung von Anbietern, Eltern und Jugendlichen für Risiken. Die Aufgaben von jugendschutz.net sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt und in einer Ländervereinbarung genauer bestimmt. Jugendschutz.net ist zum Teil umstritten und wurde in der Vergangenheit wegen diverser Aktionen und Anregungen zu Löschvorgängen auch immer wieder kritisiert. Kritikpunkt ist u.a., dass die Bewertungen bei jugendschutz.net von Rechtslaien durchgeführt würden.

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht unter jugendschutz.net zum Download bereit.

Zum Weiterlesen:

Aufsatz: Götz – Digital Natives im Familienrecht in FamRZ 2017, 1725 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: Döll – Schutz vor Sexting – Aber wie? in FamRZ 2017, 1728 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: Lack – Grenzen der elterlichen Entscheidungsbefugnis – Wer bestimmt über die Preisgabe persönlicher Daten des Kindes im Internet? in FamRZ 2017, 1730 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: Rake – Social Media und elterliche Umgangsbestimmung in FamRZ 2017, 1733 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Nr. 056 vom 13.9.2018

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