Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Reihenfolge der Vornamen neu bestimmbar

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Heute im Bundestag Nr. 206 vom 29.03.2017

Am Donnerstag steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften" (18/11612) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Dieser soll den Bürgern künftig die Neubestimmung der Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt ermöglichen.

Der gebräuchliche Vorname soll eingetragen werden können

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, wollen zunehmend Bürger ihren im Alltag gebräuchlichen Vornamen in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen. Dies könne sich als problematisch erweisen, "wenn dieser Vorname nicht der erste in ihrem Geburtseintrag angegebene Vorname ist". Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Dritte wie etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften "anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden".

Verlagerung der Zuständigkeit für Beurkundung

Ferner sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, die Zuständigkeit für die Beurkundung von Personenstandsfällen und Namenserklärungen von Deutschen im Ausland vom Standesamt I in Berlin auf die regionalen Wohnsitzstandesämter zu verlagern, wenn der Betroffene einen früheren Wohnsitz im Inland hatte. Ziel dieser Maßnahme ist die Verkürzung von Wartezeiten.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 206 vom 29.03.2017

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