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Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende

- Pressemitteilungen

Arbeitshilfe des Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine neue Arbeitshilfe herausgegeben. Sie zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen. Die Arbeitshilfe richtet sich vorrangig an Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen und ist kostenlos auf der Website des Vereins abrufbar.

Regelungen sind komplex

Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind. Um Mitarbeitern in Jobcentern und Beratungsstellen bei diesem Thema weiterzuhelfen, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Arbeitshilfe herausgegeben.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 19.10.2017

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