Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts bei häuslicher Gewalt

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 20.9.2022 Empfehlungen für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts bei häuslicher Gewalt verabschiedet. Bereits 2020 wies der Deutsche Verein in grundlegenden Empfehlungen zu einer Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts auf die komplexe Situation von gewaltbetroffenen Elternteilen und ihren Kindern und deren entsprechende Berücksichtigung in anstehenden Reformprozessen hin. Das neue Papier enthält nunmehr konkrete Empfehlungen sowie abweichende bzw. gesonderte Anforderungen im Hinblick auf das Themenfeld Häusliche Gewalt.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins können Sie als PDF kostenlos herunterladen.

 

Sensibilisierung und Qualifizierung sicherstellen

Die Komplexität und die Dynamiken von Fällen häuslicher Gewalt stellen wesentliche Schwierigkeit und Herausforderungen für alle beteiligten Professionen dar. Vielfach gilt es, diese Fälle überhaupt zu erkennen, um dann angemessen handeln und unterstützen zu können. Dabei handelt es sich bei den bekannten Fällen nur um das sog. Hellfeld. Viele Taten werden gar nicht erst zur Anzeige gebracht.

Insoweit sind nach Ansicht des Deutschen Vereins eine hinreichende Sensibilisierung und Qualifizierung sämtlicher beteiligter Professionen sicherzustellen. Das bedeutet u.a. eine entsprechende Berücksichtigung dieser Themen im Rahmen von Fortbildungen, aber auch bereits im Rahmen von Ausbildung und Studium. Weiter müsse es bei anstehenden Reformen darum gehen sicherzustellen, dass Regelungen bspw. zum Umgangsrecht nicht mit dem Gewaltschutz kollidieren. Der Deutsche Verein weist hierbei ausdrücklich darauf hin, dass zum einen Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, immer auch mitbetroffen sind. Zum anderen geht es ebenso darum, die eigenen Schutzansprüche des betroffenen Elternteils – in der überwiegenden Zahl der Mutter – zu berücksichtigen und sicherzustellen. Konkret sieht der Deutsche Verein Handlungsbedarfe insbesondere bei Fragen

  • des Sorgerechts und des Umgangs,
  • der Gestaltung des familiengerichtlichen Verfahrens,
  • der Beratung und Unterstützung der Familien.

An einigen Stellen wird auch eine entsprechende gesetzliche Klarstellung angeregt.

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Gast ist Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton. Als Mitglied in der Expertengruppe GREVIO des Europarates überprüft sie die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Staaten, die diese ratifiziert haben.

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