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Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Bundeskabinett beschließt Verbesserungen im Elterngeld

Das Bundeskabinett hat am 16.9.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Durch die Änderungen soll das Angebot vereinfacht und noch flexibler gestaltet werden.

 

Flexibler Bezug des Partnerschaftsbonus

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wird auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert (bisher 25 bis 30 Stunden). Dies entspricht vier vollen Arbeitstagen. Auch der Partnerschaftsbonus für Eltern die parallel in Teilzeit arbeiten kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden. Zusätzlich wird der Bezug vereinfacht und flexibler gestaltet. So können Eltern die Bezugsdauer künftig flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten.

 

Unterstützung von Eltern früh geborener Kinder

Der individuelle zeitliche Bedarf von Eltern besonders früh geborener Kinder soll mit einem Frühchenmonat berücksichtigt werden. So erhalten Eltern von Kindern, die sechs Wochen oder früher als geplant zur Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld beziehungsweise zwei weitere Monate ElterngeldPlus.

 

Verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen

Darüber hinaus wird das Gesetz durch verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen vereinfacht. So ermöglicht unter anderem ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld. Außerdem müssen Eltern, die während des Elterngeldbezugs erwerbstätig sind, den Umfang ihrer Arbeitszeit künftig grundsätzlich nur bei Beantragung nachweisen. So können Elterngeldstellen zügiger entscheiden, darüber hinaus kann das Elterngeld besser in digitale Beantragungsverfahren eingebunden werden.

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