Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Reform des Abstammungsrechts: Expertenkreis legt Bericht vor

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des BMJV vom 4.7.2017

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 ihren Abschlussbericht offiziell an das Bundesjustizministerium übergeben. Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Der Abschlussbericht des Arbeitskreises liefere einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Anpassung des Rechts an die soziale Wirklichkeit, so Bundesjustizminister Heiko Maas bei der Übergabe. Familienmodelle veränderten sich und Gesetze müssten diesen Veränderungen Rechnung tragen.

 

Geltendes Abstammungsrecht an gelebte Familienmodelle anpassen

Das BMJV hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin. Durch diese Veränderungen ist fraglich, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Den interdisziplinären Kreis bildeten elf Sachverständige der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie. Mitglieder des Arbeitskreises waren:

  • Dr. Meo-Micaela Hahne (Vorsitzende des Arbeitskreises Abstammungsrecht), Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs,
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, ehemalige Professorin für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Prozessrecht in Göttingen, seit April 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrats,
  • Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin,
  • Prof. Dr. Tobias Helms, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Marburg,
  • Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie in Freiburg,
  • Dr. Heinz Kindler, Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V. (Abteilung „Familie und Familienpolitik“), München,
  • Dr. Thomas Meysen, fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg,
  • Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung in Frankfurt/Main,
  • Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht in Göttingen,
  • Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Oldenburg,
  • Prof. Dr. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin in Köln, bis April 2016 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.

An den zehn Sitzungen des Arbeitskreises nahmen zudem Vertreter des Bundeskanzleramtes und verschiedener Bundesministerien sowie Vertreter der Landesjustizministerien Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin als Gäste teil.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 4.7.2017

 

Zum Weiterlesen:

Quo vadis, Abstammungsrecht? – Ein Blick auf den Abschlussbericht des Arbeitskreises für Abstammungsrecht von Unger in FamRZ 2018, 663 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Das „dritte Geschlecht“ und das Abstammungsrecht von Jäschke in FamRZ 2018, 887 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Zur Elternstellung des in eine heterologe Befruchtung einwilligenden Mannes de lege lata und de lege ferenda von Löhnig in FamRZ 2018, 10 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Statuswechsel: Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe, § 20a LPartG von Kaiser in FamRZ 2017, 1985 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Zurück