Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Recht auf bezahlten Vaterschaftsurlaub in Deutschland

Bundesverwaltungsgericht legt EuGH Fragen vor

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum bezahlten Vaterschaftsurlaub vorgelegt. In dem Verfahren begehrt ein Stabsoffizier der Bundeswehr anlässlich der Geburt seiner Tochter zehn Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Seine Dienststelle hatte den Antrag abgelehnt und ihm stattdessen Erholungsurlaub gewährt; nach Zurückweisung der Beschwerde wurde ihm ein Tag Sonderurlaub bewilligt.

 

Sind Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld ausreichend?

Der Soldat verlangt nun die nachträgliche Bewilligung weiterer neun Tage Vaterschaftsurlaub sowie die Gutschrift des eingesetzten Erholungsurlaubs. Er beruft sich auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Danach müssen die Mitgliedstaaten grundsätzlich sicherstellen, dass Väter anlässlich der Geburt eines Kindes zehn Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub erhalten.

Die als „Vaterschaftsurlaub“ bezeichnete Regelung müsse Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld nicht umsetzen, stellte die Bundesregierung bereits 2022 fest. Genau dies ist aber umstritten. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur unmittelbaren Anwendung und zu den Ausnahmetatbeständen der Richtlinie vorgelegt (BVerwG, Beschl. v. 29.04.2026 – 1 WB 27.25).

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