Modellprojekt gestartet
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Modellprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt“ gestartet. An ausgewählten Familiengerichten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein soll untersucht werden, wie Betroffene häuslicher Gewalt während eines Gewaltschutzverfahrens professionell begleitet werden können.
„Unser Staat muss Betroffenen von häuslicher Gewalt zur Seite stehen. Das gilt auch und gerade in Gerichtsverfahren“, erklärte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig zum Projektbeginn. Eine professionelle Unterstützung könne Betroffenen helfen, mit den Belastungen eines Gerichtsverfahrens umzugehen.
Unterstützung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren
Das Modellprojekt richtet sich an Betroffene, die nach dem Gewaltschutzgesetz gerichtlichen Schutz vor Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung suchen. Familiengerichte können beispielsweise anordnen, dass Täter die Wohnung der betroffenen Person nicht betreten, sich ihr nicht nähern oder bestimmte Orte nicht aufsuchen dürfen.
Während die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren bereits seit 2017 etabliert ist, soll ihr Einsatz nun auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren erprobt werden. Speziell geschulte Fachkräfte informieren Betroffene über den Ablauf des Gerichtsverfahrens und unterstützen sie im Umgang mit Ängsten und psychischen Belastungen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ergänzt die anwaltliche Vertretung, ersetzt diese jedoch nicht.
Wissenschaftliche Auswertung bis Ende 2027
Für das Modellprojekt hat der Bundestag für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereitgestellt. Die Umsetzung übernimmt der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff) unter fachlicher Begleitung des BMJV. Die wissenschaftliche Begleitforschung liegt beim SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies.
Die Erprobung soll bis Ende 2027 abgeschlossen und anschließend wissenschaftlich ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen Erkenntnisse darüber liefern, inwieweit eine psychosoziale Prozessbegleitung den Schutz und die Unterstützung Betroffener in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren verbessern kann.
Weitere Informationen bietet die Projektwebsite zur psychosozialen Prozessbegleitung.