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OLG Dresden: Unterhaltsleitlinien ab 2017

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des OLG Dresden vom 30. November 2016

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 die Unterhaltstabelle für den Kindesunterhalt angepasst. Dazu wurden die erhöhten Bedarfssätze zum Kindesunterhalt nachvollzogen, die bundeseinheitlich als »Düsseldorfer Tabelle« bereits veröffentlicht sind.

Von den Tabellenbedarfssätzen ist zur Ermittlung des Zahlbetrages das hälftige staatliche Kindergeld abzuziehen. Das Kindergeld soll ab 2017

  • für ein erstes und zweites Kind auf 192,00 €
  • für ein drittes Kind auf 198,00 €
  • für ein viertes und jedes weitere Kind auf 223,00 €

erhöht werden.

Der Text der Unterhaltsleitlinien im Übrigen bleibt unverändert.

Die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden können Sie unter Arbeitshilfen/Unterhaltsleitlinien oder auf der Homepage www.justiz.sachsen.de/olg/ einsehen.

 

Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden vom 30. November 2016

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