Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Nur jedes vierte Kind von Alleinerziehenden erhält Mindestunterhalt

DJI und Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt veröffentlichen Studie

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) haben untersucht, wie viele Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Die Analysen zeigen: Von den Kindern, für die laut Auskunft der befragten Alleinerziehenden Unterhaltszahlungen vereinbart oder festgelegt wurden (81 Prozent), erhalten mehr als ein Drittel (37 Prozent) keinen oder nur unvollständigen Unterhalt vom anderen Elternteil. Bei ungefähr der Hälfte von diesen kommt gar kein Unterhalt an.

Für die kindliche Entwicklung und das Wohlergehen der Kinder spielt die soziökonomische Situation der Familie eine entscheidende Rolle und diese wird durch ausbleibende Unterhaltszahlungen negativ beeinflusst,

sagt Studienautorin Dr. Sandra Hubert vom DJI. Die Sozialwissenschaftlerin hält das Ergebnis aus einem weiteren Grund für alarmierend: Insgesamt erhält nur knapp jedes vierte Kind, das in einer Alleinerziehendenfamilie lebt, Unterhalt vom anderen Elternteil, dessen Höhe dem Mindestunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle entspricht.


Getrenntlebender Elternteil ist häufig wirtschaftlich nicht leistungsfähig

Im Rahmen der DJI-Alleinerziehendenstudie wurden auch die Ursachen für den Zahlungsausfall erfragt, allerdings nur einseitig, also bei dem Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Ausbleibende Unterhaltszahlungen erklärten die Alleinerziehenden am häufigsten damit, dass der getrenntlebende Elternteil wirtschaftlich nicht leistungsfähig sei: Knapp zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) sprechen von einem sehr geringen Einkommen, etwa durch

  • Arbeitslosigkeit,
  • Bezug von Sozialleistungen,
  • Verschuldung oder Privatinsolvenz des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin.

Fast die Hälfte (48 Prozent) der Befragten, die für ihr Kind nicht den vollständigen Unterhalt erhält, gab an, dass der andere Elternteil sich weigere, den Unterhaltsverpflichtungen (vollständig) nachzukommen. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) verzichtet auf Unterhalt, um das Verhältnis zwischen den Eltern nicht zu belasten.

Die Ergebnisse der Studie wurden in einem Fachartikel in der „Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation“ im Jahr 2020 veröffentlicht. Der Artikel steht „Open Access“ zur Verfügung und kann damit kostenlos heruntergeladen werden.

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